Fotorecht
Staatliche bayerische Schlösser - nicht jedes Foto sollte veröffentlicht werden
Das Fotografieren auf fremden Grund und Boden ist so eine Sache. In der Serie zum Thema „Fotorecht“ hier auf MyHeimat war davon schon mehr als einmal die Rede. Der Bundesgerichtshof hatte in einem grundlegenden Urteil leider das Recht des Grundeigentümers gegenüber eines Fotografen gestärkt. Ausgangspunkt des Rechsstreites war seinerzeit die Veröffentlichung eines Fotos vom Schloss Sanssouci. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) – hat inzwischen jedoch eine...