Fotorecht
Staatliche bayerische Schlösser - nicht jedes Foto sollte veröffentlicht werden
- Blick hiüber zum Westufer des Königssees mit Kirche und Jagdschloss St. Bartholomä. Es darf nicht überall kostenfrei veröffentlicht werden.
- hochgeladen von Jens Schade
Das Fotografieren auf fremden Grund und Boden ist so eine Sache. In der Serie zum Thema „Fotorecht“ hier auf MyHeimat war davon schon mehr als einmal die Rede. Der Bundesgerichtshof hatte in einem grundlegenden Urteil leider das Recht des Grundeigentümers gegenüber eines Fotografen gestärkt. Ausgangspunkt des Rechsstreites war seinerzeit die Veröffentlichung eines Fotos vom Schloss Sanssouci.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) – hat inzwischen jedoch eine neue großzügigere Richtlinie über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erlassen.
Der Link zum Bericht züber die Fotoregeln für die Potsdamer Schlösser
Strenger sind demgegenüber die Vorgaben Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Grundsätzlich kostenpflichtig sind Fotogenehmigungen für kommerzielle Zwecke. Zwar heißt es auf der einschlägigen Internetseite dann weiter: „Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Fotos, die unter Einhaltung der oben genannten Bestimmungen entstanden sind, mit dem #schloesserbayern auf Ihren privaten (d. h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten teilen." Darunter versteht die Schlösserverwaltung, wie man mir mitteilte, jedoch „ausschließlich Accounts von Privatpersonen auf Plattformen wie Instagram und Facebook.“
Wichtig für MyHeimat-User: Die Website myheimat.de ist keine private Social Media Nutzung in diesem Sinne. Allerdings ist etwa mein Beitrag über das Schloss und die Kirche St. Bartholomä hier auf MyHeimat gleichwohl unproblematisch. Auf meine entsprechende Anfrage teilte mir die Schlösserverwaltung mit: „Da Ihre Website nicht gewinnerzielend arbeitet und als journalistisch erachtet werden kann, fallen Veröffentlichungen dort unter redaktionelle Berichterstattung und/ oder Tourismuswerbung. Die Veröffentlichung von Fotos, die auf unseren Liegenschaften entstanden sind, ist daher kostenfrei möglich.“ Voraussetzung ist allerdings - aber das dürfte eigentlich selbstverständlich sein, dass die Fotos unter Einhaltung der jeweiligen Haus- und Parkvorschriften entstanden sind.
Bürgerreporter:in:Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld |
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