Wiesenwärter für den Auspitzen 1883
Ent- und Bewässerung der Ederthal-Wiesenbau-Genossenschaft Auspitzen zu Hatzfeld
Übersetzung und Erklärung des Auszugs aus dem Statut der Ederthal-Wiesenbau-Genossenschaft Abschnitt §16 – Überwachung und Bedienung der Wiesen Der Leiter der Genossenschaft (Vorsteher) kann auf Beschluss des Ausschusses einen Wiesenwärter einstellen. Dieser Wiesenwärter wird für drei Monate eingestellt und erhält eine festgelegte Bezahlung (Lohn). Der Wiesenwärter ist allein dafür verantwortlich, die Wiesen zu bewässern. Er muss so bewässern, dass alle Parzellen (Teile der Wiese) ungefähr den...