Digitaler Service im Landratsamt
Landratsamt Augsburg führt digitale Bezahlung für Lebensmittel-Belehrung ein
Flexibles digitales Angebot erleichtert den Zugang für Beschäftigte im Lebensmittelbereich Wer erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, benötigt eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ab sofort bietet das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg diesen Service vollständig digital an: Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Augsburg können nun nicht nur die Erstbelehrung online absolvieren, sondern auch die erforderliche Gebühr online bezahlen....