Winterdienst, Recht & Umwelt — Info für Neu-Ulm
Räumen, Streuen, aber kein Freibrief für Salz: So regelt Neu‑Ulm den Winterdienst
Die Stadt Neu‑Ulm erinnert an die Räum‑ und Streupflicht der Anlieger und stellt rund 150 Streugutkisten bereit; gleichzeitig ist der Einsatz von Streusalz nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Was Neu‑Ulmer Bürgerinnen und Bürger wissen müssenRäumzeiten: Gehwege sind werktags 7–20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 8–20 Uhr frei zu halten; nach nächtlichem Schneefall am nächsten Morgen zu räumen. Verantwortliche: Grundsätzlich Anlieger / Eigentümer; Übertragung auf Mieter möglich,...