Verursacherprinzip: 80 % der Kosten
Wer zahlt in Springe?
Genau hier prallen das Verursacherprinzip und das Kommunalrecht aufeinander: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EU-Vorgabe): Laut EU-Recht müssen die Hersteller von Pharmazeutika und Kosmetika ab dem Erreichen der nationalen Umsetzungsfristen mindestens 80 % der Kosten für die vierte Reinigungsstufe tragen. Die restlichen 20 % verbleiben bei der Allgemeinheit. Die politische Debatte um die Gebühren: Lobbyverbände streiten intensiv darüber, ob diese Kosten die Pharmaindustrie zu stark...