Verursacherprinzip: 80 % der Kosten
Wer zahlt in Springe?

Genau hier prallen das Verursacherprinzip und das Kommunalrecht aufeinander:
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EU-Vorgabe): Laut EU-Recht müssen die Hersteller von Pharmazeutika und Kosmetika ab dem Erreichen der nationalen Umsetzungsfristen mindestens 80 % der Kosten für die vierte Reinigungsstufe tragen.
Die restlichen 20 % verbleiben bei der Allgemeinheit.
Die politische Debatte um die Gebühren:
Lobbyverbände streiten intensiv darüber, ob diese Kosten die Pharmaindustrie zu stark belasten.
Sollte die Herstellerabgabe politisch aufgeweicht werden, müssten die Kosten komplett über die kommunale Abwasserabgabensatzung der Stadt Springe auf die Bürger umgelegt werden. Experten schätzen, dass dies die Abwassergebühren für Haushalte um ca. 17 Prozent (oder rund 200 Euro im Jahr für eine vierköpfige Familie) in die Höhe treiben könnte.

Rückstände aus 3M-Teppichbeschichtungen oder Teflonpfannen im Plasma der Blutspender. 
In den vergangenen Jahrzehnten – von den 1980er Jahren bis weit in die 2010er Jahre hinein – wurde die Schadstoffthematik in Springe und der gesamten deutschen Industrie völlig anders bewertet als heute. Die historische Handhabung lässt sich in drei wesentliche Entwicklungen unterteilen:
1. Die Unbekanntheit der „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS)
Da der Standort Eldagser Straße in Springe bereits seit Jahrzehnten Blutplasma verarbeitet (früher unter dem DRK-Blutspendedienst, bevor Octapharma die Produktionsgesellschaft 2005 vollständig übernahm), liefen die Prozesse lange Zeit ohne jedes Bewusstsein für PFAS ab.
Kein Problembewusstsein bei der Blutwäsche:
Dass In den vergangenen Jahrzehnten – von den 1980er Jahren bis weit in die 2010er Jahre hinein – wurde die Schadstoffthematik in Springe und der gesamten deutschen Industrie völlig anders bewertet als heute.

Die historische Handhabung lässt sich in drei wesentliche Entwicklungen unterteilen:
Dass im Plasma der Spender Rückstände aus 3M-Teppichbeschichtungen oder Teflonpfannen zirkulierten, war der Medizin und den Umweltbehörden schlicht nicht bekannt.
Fehlende Analytik:
Bis in die 2000er Jahre hinein gab es in den Standardlaboren der Kläranlagen überhaupt keine Testverfahren, mit denen man solch winzige Nanogramm-Mengen von Fluorchemikalien im Abwasser hätte nachweisen können. Sie liefen jahrzehntelang völlig unbemerkt durch die Springer Kläranlage in die Haller.
2. Fokus auf die „klassische“ Abwasserreinigung
Die Stadtentwässerung Springe konzentrierte sich in den vergangenen Jahrzehnten ausschließlich auf die gesetzlich vorgeschriebene Beseitigung von Fäkalfrachten, organischen Stoffen und Nährstoffen.
Die 3 Reinigungsstufen:
Die Kläranlage filterte mechanisch (Rechen/Becken), biologisch (Mikroorganismen bauen Kohlenstoff und Stickstoff ab) und chemisch (Ausfällung von Phosphor).
Rechtliche Grauzone: Da es für industrielle Spurenstoffe, Medikamentenreste und PFAS keine gesetzlichen Grenzwerte im Abwasserrecht gab, handelte das Werk formal völlig legal. Was die Biologie der Kläranlage nicht abbauen konnte, wurde als gereinigtes Abwasser deklariert und in den Fluss geleitet.
3. Industrielle Entsorgung über den Klärschlamm
Ein großer Teil der schwer abbaubaren Stoffe, die sich an Feststoffe binden, lagerte sich über Jahrzehnte im Klärschlamm der Anlage ab.
Die landwirtschaftliche Verwertung:
Bis in die späten 2000er Jahre hinein war es in der Region Hannover und ganz Niedersachsen üblich, den anfallenden Klärschlamm als billigen Dünger auf die Felder der regionalen Bauern auszubringen.

Die Spätfolgen:
Dadurch wurden im Laufe der Jahrzehnte viele landwirtschaftliche Böden schleichend mit langlebigen Chemikalien angereichert. Erst als die Verbote und Grenzwerte verschärft wurden, stellte man die landwirtschaftliche Verwertung ein.
Heute wird der Schlamm aus Springe in Spezialanlagen getrocknet und vollständig verbrannt, wodurch zumindest ein Teil der Schadstoffe thermisch zerstört wird.

Bürgerreporter:in:

Ute Ketelhake aus Springe

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