Wer kontrolliert wen und wie?
Die Grenzwerte der Springer Abwassersatzung
Die Kontrolle der Grenzwerte und Abwasserqualitäten in Springe läuft über rechtlich bindende Vorgaben der Stadt und des Gesetzgebers.
Die Kernpunkte der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Springe sowie der behördlichen Überwachung im Detail:
Die Satzung regelt exakt, wie stark das Schmutzwasser von Gewerbe und Industrie belastet sein darf, bevor es in die öffentliche Kanalisation fließt. Für industrielle Einleiter gelten standardisierte Höchstwerte
Temperatur: Maximal 35 °C (zu heißes Wasser zerstört die Biologie der Kläranlage).
pH-Wert: Muss strikt zwischen 6,5 und 10,0 liegen. Hier greift Octapharmas CO₂-Neutralisationsanlage, um diesen Wert einzuhalten.
Schwerlöschbare Stoffe & Chemie:
Lipophile Stoffe (Öle/Fette) sind auf maximal 250 mg/l begrenzt. Toxische oder biologisch schwer abbaubare halogenierte organische Verbindungen (zu denen auch PFAS gehören) dürfen laut Satzung überhaupt nicht in nennenswerten, schädlichen Konzentrationen eingeleitet werden, die den Betrieb der Kläranlage oder den Schlamm gefährden.
Die lückenlose Überprüfung erfolgt über drei Kontrollstufen, um Manipulationen oder unbemerkte Giftunfälle auszuschließen:
Die automatische Messstation am Werk:
Direkt am Übergabeschacht (dem Prüfschacht, an dem das Octapharmas-Netz auf das städtische Kanalnetz trifft) befinden sich Durchflussmesser und automatische Probenahmegeräte. Weicht ein Wert (z. B. der pH-Wert) akut ab, schlagen die Systeme sofort Alarm. [1]
Unangemeldete Behörden-Checks:
Sowohl die Stadtentwässerung Springe als auch die übergeordnete Untere Wasserbehörde der Region Hannover entnehmen unangekündigt Stichproben aus diesen Schächten. Die Auswertung erfolgt in zertifizierten Umweltlaboren. [1]
Die Pflicht zur Eigenüberwachung:
Industriebetriebe müssen behördlich anerkannte Betriebstagebücher führen. Alle internen Testergebnisse müssen über Jahre archiviert und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen sofort offengelegt werden.
Das Problem mit Sondergenehmigungen
In der kommunalen Diskussion wird oft hinterfragt, ob Großbetriebe Ausnahmen erhalten. Offizielle Dokumente der Stadtentwässerung Springe auf FragDenStaat stellen jedoch klar: Die lokale Abwassersatzung sieht keine Sondergenehmigungen für das Einleiten verbotener oder stark grenzwertüberschreitender Stoffe vor.
Warum der Druck 2026 massiv steigt
Seit dem 12. Januar 2026 greift die neue deutsche Trinkwasserverordnung mit extrem scharfen PFAS-Grenzwerten (0,1 µg/l für die Summe von 20 PFAS-Stoffen). Da das Wasser aus der Kläranlage in die Haller und somit indirekt wieder in den Wasserkreislauf gelangt, überwacht das Gesundheitsamt der Region Hannover die Gewässerwerte heute so scharf wie nie zuvor.
Bürgerreporter:in:Ute Ketelhake aus Springe |
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