wer nicht klagt, hat schon verloren
Urteile zur praktischen Anwendbarkeit von sogenannten „schlüssigen Konzepten“
Die „Wohnkostenlücke“ bezeichnet die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und den von den Jobcentern übernommenen Beträgen im Bürgergeld. Diese Differenz ist von den Leistungsberechtigten auszugleichen. "Die Jobcenter in NRW haben im vergangenen Jahr knapp 90.000 Haushalten im Bürgergeld nicht die volle Warmmiete erstattet, also fast jedem Zehnten. Die mussten dann im Schnitt 103 Euro im Monat selbst finanzieren (Vorjahr: 90 Euro). Das geht aus der Antwort der...