wer nicht klagt, hat schon verloren
Urteile zur praktischen Anwendbarkeit von sogenannten „schlüssigen Konzepten“

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Die „Wohnkostenlücke“ bezeichnet die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und den von den Jobcentern übernommenen Beträgen im Bürgergeld. Diese Differenz ist von den Leistungsberechtigten auszugleichen.

"Die Jobcenter in NRW haben im vergangenen Jahr knapp 90.000 Haushalten im Bürgergeld nicht die volle Warmmiete erstattet, also fast jedem Zehnten. Die mussten dann im Schnitt 103 Euro im Monat selbst finanzieren (Vorjahr: 90 Euro). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Damit übersteige die sogenannte Wohnkostenlücke in NRW erstmals 100 Euro, kritisiert die Linke."
Bürgergeld-Empfänger: Wie groß ist die Mietlücke in NRW?

Die Wohnkostenlücke ist für mich nicht nur ein Thema. Seit Jahren bin ich damit konfrontiert und zwar in Gestalt von Menschen in Notlagen, die mir ihre Jobcenterbescheide vorlegen. Darin ist dann z.B. zu lesen "Ab dem 01.07.2026 werden nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen."

Für nicht Betroffene ist das eine Information. Für Betroffene ist das eine Katastrophe. Für etwas mehr Informierte ist das eine Falschinformation. Für Jobcentermitarbeiter der Leistungsabteilung möglicherweise eine freche Lüge?

Fakt ist: "angemessene Kosten der Unterkunft" suggeriert zwar zunächst Sachkenntnis um misstrauische Leistungsberechtigte zu beruhigen, aber . . .  kein Mitarbeiter irgendeines Jobcenters ist legitimiert über eine solche Angemessenheit von Unterkunftskosten zu befinden. Ein Mitarbeiter, der Wohnkosten kürzt, folgt lediglich Anweisungen seiner Vorgesetzten. Und nicht einmal Landräte und Geschäftsführer sind befugt Angemessenheit von Wohnkosten zu bestimmen. - Die Prüfung bleibt ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit vorbehalten. Und auch die Richter haben strenge Vorgaben zu beachten. 

Anfrage an Perplexity:
"Gibt es Urteile zur praktischen Anwendbarkeit von sogenannten „schlüssigen Konzepten“ im SGB II/SGB XII die zwar in anhängigen (laufenden) Klageverfahren wegen Ermessensfehlern angegriffen werden, aber in (jahrelangen) Verfahren feststecken? Die Rechtsprechungsdatenbanken zeigen, dass der Weg durch alle Instanzen weit länger dauert als die Gültigkeitsdauer der Konzepte währt. Damit beschränkt sich der Nutzen solcher Urteile lediglich auf die wenigen Kläger und auch nur die von ihnen angegriffenen Zeiträume. – Sollte nicht die Prüfung rechtssicherer Anwendbarkeit wie z.B. bei Medikamenten vor dem Anwendungszeitraum liegen?"

Aus der Antwort:

"Ja, es gibt eine Reihe von Urteilen und eine breite Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur zur praktischen Anwendbarkeit sogenannter „schlüssiger Konzepte“ im SGB II und SGB XII, insbesondere wenn diese in laufenden Klageverfahren wegen Ermessensfehlern angegriffen werden, aber die Verfahren so lange dauern, dass die Konzepte währenddessen ihre Gültigkeit verlieren oder überholt sind.

Problem der langen Verfahrensdauer
Die durchschnittliche Dauer sozialgerichtlicher Klageverfahren liegt bei etwa 15 Monaten insgesamt, bei Urteilen sogar bei rund 25 Monaten (über zwei Jahre). In einigen Bundesländern und bei komplexeren Verfahren kann die Dauer durch alle Instanzen (Sozialgericht, Landessozialgericht, BSG) mehrere Jahre betragen. Damit ist die Verfahrensdauer oft länger als die typische Gültigkeitsdauer eines schlüssigen Konzepts (zwei Jahre)."

Bei Kürzung der Mietkosten sollte ein Widerspruch geprüft werden

Wenn ein Jobcenter die Angemessenheit der Wohnkosten rügt, ist handeln geboten. Jede Kürzung, jeder einzelne Bescheid, jedes Konzept.
KI kann helfen Bescheide zu verstehen. KI kann Urteile zum Thema zusammenstellen. KI kann auf mögliche Konsequenzen bei Nichtstun aufzeigen. KI kann Fehler machen. KI will keinen Anwalt ersetzen.

Jobcenter-Mitarbeiter können auch Fehler machen, auch unbeabsichtigt. Aber Jobcenter-Mitarbeiter machen viele Fehler auf Anordnung ihrer Vorgesetzten wie das Beispiel oben verdeutlichen kann.

Bürgerreporter:in:

Ulrich Wockelmann

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