Lokalpolitik
Windenergieanlagen in Bobingen
Landratsamt passt Höhe des Ersatzgeldes nach neuen Vorgaben des Staatsministeriums an
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zehn Windenergieanlagen in Bobingen vom 3. Juli 2026 hatte das Landratsamt Augsburg für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zunächst eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 3.113.020,00 Euro festgesetzt. Aufgrund neuer Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wurde diese Berechnung nun angepasst. Hintergrund ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zur Berechnung von...