So klappt es mit der Untervermietung
Was Mieter zur Genehmigung und zu Haftungsfragen wissen sollten
Die beste Freundin oder der beste Freund benötigt von jetzt auf gleich eine neue Unterkunft? Oder man plant eine längere Abwesenheit und möchte die Wohnung nicht unbewohnt lassen? In diesen Fällen ist Umsicht geboten. Denn was nach freundschaftlicher Hilfe oder wirtschaftlicher Notwendigkeit klingt, muss auch regelkonform ablaufen. Sobald jemand dauerhaft einzieht, handelt es sich nicht mehr um einen Besuch, sondern um eine Untervermietung – und für diese benötigen Mieter vorab eine Zustimmung....