So wird die elektronische Patientenakte geschützt
Modernste Sicherheitsarchitektur sichert die sensiblen Daten
Ab Anfang 2025 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse. Begeben sich Versicherte künftig in ärztliche Behandlung, kann die behandelnde Person in der ePA nachschauen: Gibt es Vorerkrankungen? Welche Untersuchungen oder Therapien wurden bereits durchgeführt? Werden regelmäßig Medikamente eingenommen? Auch die Versicherten selbst erhalten einen besseren Überblick ihrer Gesundheitsdaten, weil etwa Arztbriefe, Medikationsdaten und...