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Autofahrer

Beiträge zum Thema Autofahrer

Blaulicht
Hintergrund: Behinderungen / Gefährdungen durch Fehlverhalten im Verkehr könn(t)en vermieden werden. Dieses Beispiel-Bild zeigt so ein typisches, weil vermeidbares Verhalten: Beim Abstellen von Fahrrädern, natürlich.

Fußweg-Parken? Liebe Radfahrende
Parkt doch Eure Fahrräder bitte so, dass ...

Liebe Radfahrende!  Parkt doch Eure Fahrräder so, dass nicht der ganze Fußweg versperrt wird.  Danke!  Alle auf diesem Fußweg werden es Euch danken:  Junge Autofahrer*innen Jungen und Mädchen Babies im Kinderwagen Menschen Rollatoren-Nutzer*innen Alte ...  Übrigens: Die Ausführung und das Design dieser Bürgersteigsituation und damit dieser Parksituation stammen bestimmt von einem Bau-Profi.

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 11.06.23
Blaulicht
1,5 m, oft 2,0 m beträgt der von vielen Gerichten definierte Mindestabstand Kfz/Rad beim Vorbeifahren. Und er beträgt gemäß vorliegender Urteile 2,00 Meter bei der Vorbeifahrt an Kindern/erkennbar älteren Personen auf dem Rad sowie bei zwei Personen auf dem Rad (z.B. Elternteil + Kind), bei starkem Seitenwind/an starken Steigungen, bei bei Kfz-Geschwindigkeiten größer als 50 km/h, sowie wegen der starken Wind- und Sogentwicklung bei der Vorbeifahrt von Lkw. Bild Copyright ©: https://www.ADFC-Langenhagen.de

Geht doch - in Dresden! 25 x € 30,00 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad!

1,5 m Abstand. - - - - - - - - - - - - - Rad & Rat: Kostenfreie Android App der ADFC-Ortsgruppe Langenhagen. - - - - - - - - - - - - - Geht doch - in Dresden! 25 x € 30 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad! Die Regeln Empfohlen wird ein Mindestabstand Kfz/Rad von mindestens 1,50 Meter. Die Straßenverkehrsordnung StVO regelt das nicht eindeutig, in einschlägigen Gerichtsurteilen ist aber immer von 1,50 Meter Sicherheitsabstand die Rede, in bestimmten Fällen auch zwei Meter. Außerdem von...

  • Sachsen
  • Dresden
  • 04.07.19
  • 1
Blaulicht

Polizeikontrollen Hamburg: +++ Information Autofahrer / Fahrradfahrer +++

+++ Information Autofahrer / Fahrradfahrer +++ Achtung: Änderung der Straßenverkehrs-Regeln Liebe Freunde von "Polizeikontrollen", für die Autofahrer heißt es seit Januar 2017 noch mehr als sonst auf die Radfahrer zu achten. Denn von vielen Autofahrern unbemerkt hat es einige Gesetzesänderungen gegeben. Eine ist besonders für das Miteinander zwischen Auto- und Fahrradfahrern wichtig. Seit dem 1.1.2017 gilt für Fahrradfahrer: Sofern keine separate Ampel für Fahrradfahrer vorhanden ist, regelt...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 27.02.17
  • 7
Ratgeber

Hannover: Das Rad kommt! - Langenhagen: Das Rad ist da!

HAZ Aus einem Bericht heute in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung HAZ: Hannover: Das Rad kommt! Hannover ist nach dem Zweiten Weltkrieg als autogerechte Stadt geplant und aufgebaut worden. Das wurde seinerzeit als modernes städtebauliches Konzept wahrgenommen. Heute kann ein nächster Schritt folgen: die Ergänzung zur fahrradgerechte(re)n Stadt. Sie ist noch längst nicht zu Ende, meint HAZ-Lokalredakteur Bernd Haase. Alle Details hier in der HAZ vom 18. April 2015, gedruckt im Lokalteil...

  • Niedersachsen
  • Hannover-Mitte
  • 18.04.15
  • 5
Gedanken

Was mich ärgert... Wenn Autofahrer faul sind

Irgendwie nicht zu begreifen. Hier wurden in Burgdorf an einem Mittwochmorgen mehrere Fußgänger, u. a. mit Handwagen bzw. mit Taschen bepackt, zum Ausweichen genötigt. So habe ich es gesehen. Es ging für sie zwangsweise über eine schmale, nicht gerade ungefährliche Fahrbahn. Und die Ladetätigkeit der Handwerker dahinter wurde ebenfalls behindert. Zum Glück kamen gerade keine Kinder, Rollator- und Rollstuhlfahrer. Das alles, weil ein Autofahrer offenbar zu faul war, einige Meter zusätzlich zu...

  • Niedersachsen
  • Burgdorf
  • 07.05.14
  • 12
  • 3
Ratgeber

Autofahrer und Radfahrer - oft ein Gegen- bzw. Nebeneinander! Aber....

...inzwischen ist die Radwegebenutzungspflicht auf vielen Straßen aufgehoben und man muß lernen, sich miteinander die Straßen zu teilen. Ein Artikel, der das gewöhnen miteinander leichter machen könnte, hier: http://www.niendorfer-wochenblatt.de/nachrichten/artikel/260/Gewoehnt Euch aneinander

  • Berlin
  • Berlin
  • 03.06.13
  • 1
Ratgeber

Fahrradrecht: Welchen Abstand muss ein Autofahrer beim Überholen einhalten?

Beim Überholen muss der Autofahrer einen Abstand vom Radfahrer halten, der 1,5 bis 2 Meter beträgt. Rechnet man alles zusammen - 1,5 Meter Abstand zum Rad, 0,8 Meter Breite des Radlers und 0,8 bis 1 Meter Abstand des Rades zum Straßenrand -, wird klar, dass korrektes Überholen in der Stadt meist nur möglich ist, wenn der Autofahrer auf eine andere Spur ausweichen kann. Achtung: Dabei muss der Autofahrer den Vorrang des Verkehrs auf der anderen Spur beachten. Auf keinen Fall darf er sich einfach...

  • Niedersachsen
  • Burgdorf
  • 20.10.10
  • 7
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