Bauvorhaben Deta-Straße / Odertal
Widerspruch rechtswidrige Parkzonen

Gegen ein neu aufgestelltes Verkehrszeichen (wie z. B. ein Park- oder Halteverbotsschild) können sich betroffene Anwohner rechtlich zur Wehr setzen, da ein Verkehrsschild rechtlich als Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung gilt.
Das Widerspruchsverfahren: In den meisten Bundesländern muss vor einer Klage ein offizieller Widerspruch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingelegt werden. In Ländern, in denen das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht abgeschafft wurde (Niedersachsen, um die Bürger von Klagen abzuhalten ), muss direkt Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Frist beträgt ein Jahr ab Aufstellung des Schildes für Anwohner, die dort regelmäßig vorbeikommen. Wichtig: Für ortsfremde Autofahrer beginnt die Frist erst, wenn sie das Schild zum ersten Mal sehen – für Anwohner wird jedoch davon ausgegangen, dass sie das Schild direkt mit der Aufstellung wahrnehmen können

Es ist davon auszugehen, dass in der Deta-Straße nach Beendigung der Bauarbeiten an den Ferienhäusern unmittelbar eine Parkzone neu eingerichtet wird, weil die Bauträger es rechtswidrig unterlassen haben, Parkplätze auf dem Gewerbegebiet einzurichten. Um das Gebiet herum gibt es keine ausreichenden Parkmöglichkeiten. Diese muß die Stadt Bad Lauterberg jetzt schaffen, um den Betrieb zu ermöglichen. Der Betrieb ist aufgrund zahlreicher Verstöße gegen Gewerberecht unzulässig und das Gewerbe ist gemäß § 35 GeWO stillzulegen.

Die Parkplätze werden von den Anliegern rechtswidrig "abgezwackt", wie es bereits seit geraumer Zeit in Bad Lauterberg an allen Ecken und Kanten willkürlich praktiziert wird. Rechtlich zulässig ist diese Handhabe verwaltungsrechtlich nicht. In Niedersachsen sind übrigens lediglich einige Vorgaben für private Parkplätze abgeschafft worden, nicht die für Gewerbebetriebe!

Die Deta-Straße wird aufgrund dieser schwerwiegenden Verstöße in ein Verkehrschaos gestürzt, das massive Prrobleme der Anwohner nach sich ziehen wird. Hier wird die Entstehung dieser Probleme baurechtlich dokumentiert, da die Anwohner früher oder später klagen müssen. Der Fließverkehr der Straße wird komplett zerstört werden.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Widerspruch und Klage der Anwohner ohne weiteres.

Der Widerspruch muß mit dem Verstoß gegen § 34 BauGB begründet werden, da die Gewerbetreibenden keine Parkmöglichkeiten eingeplant haben und die geplanten Stellplätze gegenüber des Schickert Grundstückes rechtswidrig, da gefahrenbehaftet sind. Die überquerenden Feriengäste bringen den Fließverkehr der B 27 zum Erliegen und begründen Gefahren für den Verkehr.
 
Betroffen sind sowohl der Fließverkehr der Deta-Straße als auch der Fließverkehr der B 27.

Die Klagen haben Aussicht auf Erfolg. Die Baugenehmigungen sind vom Landkreis Göttingen zu kassieren, da sie rechtswidrig erteilt worden sind. Die Anfechtungsklagen müssen sich gegen die Baunenehmigungen der Firma Saunawelt Blöckhäuser Salzgitter und Borntal GmbH Bad Sachsa richten, welche beide in unmittelbaren räumlichen und rechtlichen Zusammenhang stehen und welche beide gegen § 34 BauGB und § 15 BauNVO verstoßen. § 15 bauNVO erzeugt eine subjektive Klagebefugnis. Eine Anwaltskanzlei für baurecht hätte hier vergleichsweise wenig Arbeit und hohe Erfolgsaussichten. Die Erfolgsaussichten schätze ich auf über 90 % ein.

Das Verbotsschild des Fotos beziffert die Straßenbauarbeiten, welche bevorstehen. Nach dem Ende der Bauarbeiten wird die Deta-Straße aufgrund der rechtswidrigen Babauung völlig neu beschildert werden müssen. Wichtig ist hierbei, dass eine sachgerechte und rechtmäßige Beschilderung aufgrund der Baurechtsverstöße nicht möglich sein wird.Es werden jahrelange Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, welche zu Lasten der Anwohner gehen. Diese gehen darauf zurück,  dass gleich zwei rechtswidrige Vorhaben größeren Ausmaßes nebeneinander erlaubt worden sind. Die Vorhaben bleiben rechtswidrig, da sie nicht genehmigungsfähig waren.. Jeder Anwohner kann Stillegung und Rückbau beantragen und wird wahrscheinlich erfolgreich sein.  

Die Anwohner können auch Schadensersatzsnsprüche gegen die Stadt Bd Lauterberg geltend machen, da die Stadt verpflichtet war, den Landkreis auf die baurechtswidrigen Zustände hinzuweisen , beziehungsweise die Bauanträge zu keinem Zeitpunkt genehmigungsfähig waren. Schäden sind insbesondere Streitigkeiten über verlorene Nutzungsmöglichkeiten von Parkraum, der zuvor hinreichend vorhanden war!!!

Auch Unfälle und Parkverstöße dauerhafter Art sind zu erwarten. Diese sind schadensersatzbewährt und können eingeklagt werden.

Bürgerreporter:in:

Claudio Baglioni

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