Religionsfreiheit

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Wahre Christen?

Art. 3(3) GG Gleichheit vor dem Gesetz Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Christentum - ein Hort der Liebe und Vergebung? Schon die Kommentare einiger Parlamentskollegen zu den Papst-Verweigerern ließen aufhorchen - ist Christentum und Menschenrecht wirklich vereinbar? Gänzlich fehlen ließen viele Kritiker -...

  • Niedersachsen
  • Peine
  • 10.10.11
  • 21
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