Link in neuem Fenster öffnen Hier geht es direkt zur Wohnoase - Entdecken Sie aktuelle Trends und Tipps

Fertighausfalle

Beiträge zum Thema Fertighausfalle

Ratgeber
Bauherren sollten immer erst den Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und eine Auflassungs-Vormerkung zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen haben, bevor sie einen Bauvertrag unterschreiben. | Foto: NIBE / TRD Bauen und Wohnen

Bei Bauverträgen mit Fertighaus-Anbietern ist Vorsicht geboten

(TRD/WID) Baugrundstücke sind rar. Schön, wenn man bei der Suche Unterstützung vom Fertighausanbieter bekommt, denken viele Bauherren. Hier ist aber höchste Vorsicht geboten, so der Bauherren-Schutzbund (BSB). Zuletzt hatte das ARD-Magazin Plus-Minus über das brisante Thema berichtet: Unseriöse Vertriebsparter von Fertighausherstellern bieten zum Hausbauvertrag gleich das passende Grundstück an. Damit es der Bauherr bekommen kann, muss er aber erst einmal den Bauvertrag unterschreiben. „Oft...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • 25.11.21
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.