Wildes Plakatieren
Unerlaubte Werbung an Ampeln in Wesel
An Ampelmasten und Masten mit Verkehrszeichen sind Werbeschilder grundsätzlich verboten. Für unerlaubte Werbung an Ampelmasten oder Verkehrsschildern (sogenannte Wildplakatierung drohen Bußgelder. Die illegalen Autoankauf-Werbeschilder (Größe zirka 30 x 20 cm) z.B. an Ampelmasten in Wesel, wodurch Ampelmaste verschandelt werden und von denen Autofahrer abgelenkt werden können, stellen eindeutig eine Ordnungswidrigkeit dar. Kreis Wesel: Ordnungsbehördliche Verordnung über das unbefugte...