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Düsseldorfer Tabelle

Beiträge zum Thema Düsseldorfer Tabelle

Ratgeber

Der Kindesunterhalt bei hohem Einkommen

Bei kleineren und mittleren Einkünften richtet sich der Kindesunterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle, aus welcher sich, ausgehend vom jeweiligen Alter des Kindes und dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils abzüglich der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen (sog. bereinigtes Nettoeinkommen), die Höhe des Kindesunterhalts ablesen lässt. Einmalige und regelmäßige Aufwendungen, welche von diesen Bedarfssätzen nicht erfasst sind, sind darüber hinaus von beiden Elternteilen...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 06.08.18
Ratgeber

Düsseldorfer Tabelle aktualisiert

Mit der Düsseldorfer Tabelle werden die Sätze für den Kindesunterhalt geregelt. Der Unterhalt wird ab 2018 nun erhöht- allerdings werden auch die Einkommensklassen neu geregelt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen Zum...

  • Hessen
  • Marburg
  • 13.11.17
  • 12
Ratgeber

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Nahezu alle getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sowie auch Eltern von nichtehelichen Kindern kennen die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“. Wenige wissen, was es damit tatsächlich auf sich hat und immer wieder ist festzustellen, dass manche Eltern meinen, eigenständig mit dieser Tabelle sicher umgehen zu können, um die ihnen zustehenden oder von ihnen geschuldeten Unterhaltsbeiträge zu ermitteln. Tatsächlich aber bedarf die Handhabung der Düsseldorfer Tabelle einer entsprechenden...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 25.08.15
Politik

Hartz-IV und Düsseldorfer Tabelle

Kinder kosten Geld, wie viel hängt allein davon ab, wer nach welcher Vorschrift zahlen muss. Ich stelle hier die Beträge aus dem Unterhaltsrecht dem Sozialrecht gegenüber. Heute werden rund die Hälfte aller Ehen geschieden, den nötigen Scheidungsantrag stellen wiederum rund zur Hälfte die Frauen. So entstehen, wenn Kinder da sind, die vielen „Alleinerziehenden“, sie werden geradezu vorsätzlich produziert. Ein vermeidbarer Sozialfall? Das Unterhaltsrecht bestimmt, dass beide Elternteile für den...

  • Niedersachsen
  • Kreiensen
  • 30.09.10
  • 7
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