Trunkenheitsfahrt

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Ratgeber

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO

Zahlreiche Straftaten im Straßenverkehr, wie z. B. eine Trunkenheitsfahrt oder eine Straßenverkehrsgefährdung können nicht nur eine empfindliche Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, regelmäßig ist damit auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden. Während dieses Risiko den Beschuldigten meistens noch bekannt ist, ist jedoch die Kenntnis darüber, dass es auch eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gibt, eher weniger weit verbreitet. Nach § 111 a Abs. 1 Satz 1...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 22.04.13
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