Österreichs Chance ...
Zwischen der österreichischen und der bundesdeutschen Verfassungsgerichtsbarkeit scheint sich offenkundig eine gravierende Verschiedenartigkeit etabliert zu haben: Die alpenrepublikanischen Verfassungshüter sind Nationennah und Volkszerstörerfern, während die bundesdeutschen Richterkollegen in Verfassungsfragen häufig ein genau entgegengesetztes Bild vermitteln. Die Verpflichtung zur Wahrung in der Nation gewachsener Werte scheint bei den meisten bundesdeutschen Robenträgern der höheren Ebenen...