„Der Hering ist ein Land-Säugetier“ oder . . .
Im Sozialrecht gilt: Ohne Widerspruch und Klage wird selbst Unsinn "bestandskräftig"

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Juristen von der Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis Iserlohn erklären, dass unbewiesenes, nie zugeflossenes (und später auch widerlegtes!) Diebesgut anrechenbares Einkommen sei:

„Ab dem 31. März 2023 lag eine Änderung in den Verhältnissen vor. Der Widerspruchsführer zu 1.) hat mit einer entwendeten EC-Karte einen Betrag in Höhe von 1.500,00 EUR abgehoben. Dieser Geldbetrag war gem. §§ 9 und 11 SGB II bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Hiernach ergab sich ein geringerer Leistungsanspruch für den Zeitraum April 2023 bis Juli 2023 als zunächst bewilligt und ausgezahlt.

Die Rechtsbehelfsstelle hat die Entscheidung geprüft. Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung sind weder genannt noch aus den Unterlagen ersichtlich. Der Bescheid entspricht den gesetzlichen Bestimmungen."
13.12.2023 Widerspruchsbescheid W 1548/23

Seit ich am 14.05.2024 erstmals mit dem Mann Kontakt hatte und er mir seine gradezu unglaubliche Geschichte erzählte, wollte ich ihm bestmöglich helfen.

Der alleinerziehende Vater war beschuldigt worden mit einer fremden Geldkarte 1.500,00 € erschlichen zu haben und das Jobcenter Märkischer Kreis interpretierte einen einfachen Fahndungsaufruf gleich als erwiesenes Schuldurteil und kürzte dessen aufstockende Leistungen.

In zweiter Instanz konnten nach sorgfältiger Prüfung allerdings keinerlei Beweise für Schuld nachgewiesen werden, das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben und das "Fahndungsfoto" erwies sich lediglich eine Abbuchung von seinem eigenen Konto. Artikelserie: "Fehlurteile beim Amtsgericht Iserlohn".

Trotz der nachgewiesenen Unschuld, hält die Widerspruchstelle bis heute an der Aufrechnung fest und verweigert die Erstattung der bereits einbehaltenen Sozialleistungen.
Eine Dokumentation der bisherigen Vorgänge werden als Beispielklage180 dokumentiert. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

In einem Gerichtsbescheid des Sozialgericht Dortmund, Az. S 87 AS 2305/24 vom 23.03.2026 weist die Richterin die Klage ab, weil gegen einen falschen und zu wenige weitere Bescheide Widersprüche eingelegt wurden. Der juristische Laie, sah den Sachverhalt als denklogisch schlüssig an, wurde aber zunächst in sozialrechtlichen Formalismen erstickt. 

Erneute Überprüfungsanträge wurden ohne Berücksichtigung des nachgewiesenen Freispruchs mit allgemeinen Textbausteinen abgewimmelt und wurden so erneut auf den sozialgerichtlichen Klageweg verwiesen. 

Prüfstellen und Rechtsbehelfsstellen müssen immer unabhängig handeln

Die Dieselskandale der letzten Jahre haben gezeigt, das arbeitgeberabhängige Prüfstellen, nicht unparteiisch sein können. Als "werkseigener TÜV" wurden jahrelang gefakete Gutachten erstellt und potentielle Kunden vorsätzlich belogen.

Ähnliches gilt auch für Widerspruchstellen in Jobcentern. Geschäftsführungen machen Vorgaben und Werksjuristen passen Bescheide an die internen Vorgaben an. Das zeigt sich besonders deutlich, wenn erste Grundsatzurteile zu bestimmten Rechtsfragen geklärt wurden, aber die Verantwortlichen Mitarbeiter der Widerspruchstellen, nicht bereits von Amtswegen ähnlich gelagerte Fälle korrigieren.

Am Beispiel der nachgewiesen falsch definierten Mietobergrenzen könnte das heißen: das Gericht hat festgestellt, die angewandten Vorgaben waren falsch, wir müssen alle anhängigen 300 Klagen in gleicher Sache automatisch nachbessern."

Das geschieht nicht. Aus Sicht der Leistungsberechtigten bedeutet das:  Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter, wissentlich und damit vorsätzlich.

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Bürgerreporter:in:

Ulrich Wockelmann

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