Ungültig
Druckfehler auf Wahlunterlagen
Im Rahmen der Vorbereitung der bevorstehenden Kommunalwahl wurde ein Druckfehler bei einem Teil der Wahlunterlagen festgestellt. Trotz des Faschingsdienstags wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, eine Lösung zu finden. Der Fehler betrifft die Anzahl der 30 zu vergebenden Stimmen bei der Stadtratswahl der Stadt Gersthofen.
Um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf der Wahl zu gewährleisten, werden sämtliche betroffenen Wahlunterlagen umgehend neu gedruckt und versendet. Der Versand der korrigierten Unterlagen erfolgt in der KW 8.
Da bereits ein kleiner Teil der Unterlagen versehentlich versendet wurde, gilt für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger folgende mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmte Regelungen:
- Fehlerhafte Briefwahlunterlagen, die bis zum 18.02.2026 ausgegeben wurden, werden automatisch für ungültig erklärt.
- Die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten unaufgefordert neue Briefwahlunterlagen zugesandt.
- Falls die Briefwahlunterlagen noch nicht abgegeben wurden, müssen diese vernichtet werden.
Die Stadt Gersthofen bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten und dankt allen Betroffenen für ihr Verständnis. Die ordnungsgemäße Durchführung und die Rechtssicherheit der Wahl haben für uns höchste Priorität.
(Text: Stadt Gersthofen)
Bürgerreporter:in:Florian Handl aus Augsburg |
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