Gudrun A. Wirbitzky
Kurioser Sitzplatz mit Folgen

Ein junger Mann ist in Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis) auf dem Dach eines fahrenden Autos mitgefahren. Zeugen meldeten das ungewöhnliche Manöver am Sonntag (23.August 2026) um kurz nach Mitternacht per Notruf der Polizei. Ein Streifenwagen fing das Auto schließlich auf der Hauptstraße ab. Der Grund für den außergewöhnlichen Platz gab es natürlich. Im Auto drängten sich bereits sechs Personen, weshalb der siebte Mitfahrer schlichtweg einer zu viel schien. Kein Platz mehr im Innenraum: Not macht erfinderisch wie mir scheint. Nach einem deutlich eindringlichen Gespräch mit den Beamten musste der junge Mann das Dach verlassen, mit zwei weiteren Insassen durfte er den Heimweg zu Fuß antreten. Die Polizei hat die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert, um die Fahreignung der Beteiligten zu prüfen. Für eine solche Aktion wie in Sandhausen greift in Deutschland eine Kombination aus der Straßenverkehrsordnung und dem Strafgesetzbuch. Weil das Mitfahren auf dem Autodach extrem lebensgefährlich ist, bleibt es meistens nicht bei einen Bußgeld. Der Fahrer trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Insassen und die Betriebsgefahr des Autos. Das bedeutet massive Probleme. Rechtliche Konsequenzen für den Mitfahrer auf dem Dach hat es auch, denn auch er kommt nicht ungeschoren davon.
Da es sich in diesem Fall um Jugendliche bzw. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren handelt, würde ein eventuelles Gerichtsverfahren nach den Jugendstrafrecht ablaufen.
Ein Spaß war diese Aktion eher nicht...

Bürgerreporter:in:

Gudrun-Anna Wirbitzky aus Bochum

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