Radfahrer-Unfall in Langenhagen: Radweg in beide Richtungen als Vorschrift - 10 x so gefährlich

Unfall vorhersehbar?

Der Radweg an der Nordseite der Konrad-Adenauer-Straße darf von Radfahrern in BEIDEN RICHTUNGEN befahren werden. DAS ist eine sehr gefährliche Situation, da Autofahrer meist nur mit Radfahrern aus einer Richtung rechnen, und dann rumst es - meistens zum Schaden der Radfahrer.
Solche Radwege mit Radfahr-Vorgabe in beide Richtungen sind laut Statistik 10 mal so gefährlich wie Einrichtungsradwege, deshalb wird sehr häufig was gegen diese hohe Unfallwahrscheinlichkeit getan.

Daher werden solche Radwege oft/üblicherweise durch zusätzliche Pfeile auf der Radwegfahrbahn etc. abgesichert.

An der Konrad-Adenauer-Straße NICHT:
DORT rumste es.
Mal schauen, wann wieder.

Details:
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Region/Lan...

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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16 Kommentare

Bürgerreporter:in
Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen
am 10.11.2017 um 09:17

Es geh tnicht um "Betuchte":
Ein Drittel aller Fahrräder haben mittlerweile E-Antrieb,
und die meisten dieser Käuferinnen und Käufer sind älter als 65, also Rentner.
Bei denen ist es mit dem "Betucht-Sein" aufgrund der Rentenreformen meistens etwas weniger.

Bürgerreporter:in
Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen
am 11.11.2017 um 08:51

> "Es geh tnicht um "Betuchte":"

Unten kann man sich solche Spielzeuge nicht leisten. Da reicht das Geld oft nicht für ein normales Billigrad.

> "und die meisten dieser Käuferinnen und Käufer sind älter als 65, also Rentner"

...die das oft nicht beherrschen können und somit gefährlich leben...

> "Bei denen ist es mit dem "Betucht-Sein" aufgrund der Rentenreformen meistens etwas weniger."

S.o.

Bürgerreporter:in
Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen
am 11.11.2017 um 10:39

2/3 aller Verletzten / getöteten Radfahrer sind älter als 65:

Schützt die Rentner m/w/d!

m = männlich
w = weiblich
d = diverses.

Diese (erweiterte) Aufteilung erfolgt aufgrund des kürzlich ergangenen Urteils des Bundes-Verfassungsgerichtes BVg.