Stadt Burgau
Hochwasserschutz in Burgau erreicht Meilenstein: Planfeststellungsbescheid für zweite Bauphase übergeben

Das Bild zeigt (von links) Reinhard Löffler (WWA Donauwörth), Günzburgs Landtagsabgeordnete Jenny Schack, Ersten Bürgermeister Martin Brenner, Jaqueline Kuen (Landratsamt Günzburg), Gudrun Seidel (WWA Donauwörth), Landrat Hans Reichhart und Andrea Hofmann (Landratsamt Günzburg) bei der Übergabe des Planfeststellungsbescheids.
  • Das Bild zeigt (von links) Reinhard Löffler (WWA Donauwörth), Günzburgs Landtagsabgeordnete Jenny Schack, Ersten Bürgermeister Martin Brenner, Jaqueline Kuen (Landratsamt Günzburg), Gudrun Seidel (WWA Donauwörth), Landrat Hans Reichhart und Andrea Hofmann (Landratsamt Günzburg) bei der Übergabe des Planfeststellungsbescheids.
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Der Hochwasserschutz für die Stadt Burgau nimmt weiter konkrete Formen an. Mit der Übergabe des Planfeststellungsbescheids für die zweite Bauphase liegt nun die formale Genehmigung für die weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen vor. Zuständig für Planung und Umsetzung ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, die Planfeststellung erfolgte durch das Landratsamt Günzburg.

Das Hochwasserschutzkonzept verfolgt das Ziel, Burgau künftig zuverlässig vor Hochwasserereignissen bis zu einem 100-jährlichen Extremereignis zu schützen. Während die Arbeiten an der ersten Bauphase – dem Hochwasserrückhaltebecken südlich der Stadt – bereits seit Oktober 2025 laufen, kann nun auch die zweite Bauphase vorbereitet werden.
Diese umfasst sowohl überörtliche Maßnahmen zur gezielten Hochwasserableitung östlich und nördlich am Stadtgebiet vorbei als auch innerörtliche Anpassungen, um den Abfluss der Mindelarme zu verbessern. Geplant sind unter anderem Leitdeiche, Querungsbauwerke an der Bahnstrecke Augsburg-Ulm, Schutzmaßnahmen am Bahndamm sowie Gewässeraufweitungen und Leiteinrichtungen.

„Die Notwendigkeit dieser Maßnahme hat das Hochwasser im Jahr 2024 gezeigt“, erklärt Gudrun Seidel, Leiterin des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth. Dem Beschluss ging ein umfangreiches wasserrechtliches Verfahren voraus. Nach der Antragstellung im Frühjahr 2024 wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt und von Fachbehörden geprüft. Betroffene, Verbände und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, Hinweise und Einwendungen wurden fachlich bewertet und in die Planung einbezogen.

Auch aus kommunaler Sicht ist der Planfeststellungsbeschluss ein wichtiger Schritt. Erster Bürgermeister Martin Brenner betont: „Mit der Genehmigung der zweiten Bauphase kommen wir beim Hochwasserschutz entscheidend voran. Während die erste Phase bereits umgesetzt wird, haben wir nun auch für die weiteren Maßnahmen Planungssicherheit. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Stadt und unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt war jederzeit vertrauensvoll, konstruktiv und lösungsorientiert.“

Landrat Hans Reichhart ordnet das Projekt in einen größeren Zusammenhang ein: „Der Hochwasserschutz in Burgau ist Teil eines übergeordneten Ansatzes für das gesamte Mindeltal. Mit dieser Maßnahme investieren wir nachhaltig in die Sicherheit, die Infrastruktur und die Lebensqualität in unserer Region. Das Projekt zeigt, wie Freistaat, Landkreis und Kommune gemeinsam Verantwortung übernehmen.“

Das Vorhaben ist Bestandteil des Mindeltalkonzepts, das bereits 2004 von den beteiligten Kommunen und dem Wasserwirtschaftsamt einvernehmlich beschlossen wurde. Es kombiniert lokale Schutzmaßnahmen mit überörtlichen Rückhaltesystemen, um hochwassergefährdete Siedlungsflächen im gesamten Mindeltal langfristig zu sichern.

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