Die Angst geht um in Sachsen-Anhalt
Migrantenverbände fordern Schutz vor der AfD

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Hinweis: Dieses Bild ist KI-generiert und zeigt keine tatsächlich stattgefundene Demonstration.
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  • hochgeladen von Barbara Steffens

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist es so gut wie sicher,
dass die AfD die künftige Regierung stellen wird.
Migrantenverbände vor Ort schlagen Alarm: Die Zahl der Hassbriefe und Drohmails steigt seit Wochen an. Sie fordern den Bund zu mehr Schutzmaßnahmen auf.

Migrantenverbände fordern von Bund und Ländern Vorkehrungen zum Schutz von Minderheiten für den Fall einer AfD-geführten Regierung in Sachsen-Anhalt. 
"Ein Konzept zum Schutz der Menschen aber, die von einer solchen Regierung bedroht wären, gibt es bis heute nicht."

Absender des Schreibens, das bewusst vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag verschickt wurde,
sind die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), der Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMost) und das Landesnetzwerk Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA).

Die Gefährdung der Menschen, die nicht in das völkische Weltbild passen, spüren dagegen vor allem die Betroffenen selbst, und zwar in ihrem Alltag", warnen die Verbände und verweisen auf Juden, Menschen, die als Muslime wahrgenommen werden, Sinti und Roma, queere Menschen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte. "Wir haben Angst", sagte die BKMO-Vorsitzende Karen Taylor. "Der Schutz unserer Grundrechte darf nicht von unserer Postleitzahl abhängen."

Seit den Wahlerfolgen der AfD erleben diese Menschen und ihre Organisationen Ablehnung und Hass in einer Intensität, die es lange nicht gab.

"Werden Sicherheitsbehörden, deren Handeln die AfD politisch verantwortet, kommen, um uns zu schützen?" lautet eine der Fragen der Migrantenverbände.

Zudem sollen Wohnsitzauflagen etwa für Asylsuchende aufgehoben werden, damit diese wegziehen können, wenn sie an ihrem Wohnort rassistische Gewalt fürchten. Der Bund müsse klarstellen: "Eine konkrete rassistische, antisemitische, antiziganistische, antimuslimische oder rechtsextrem motivierte Gefährdung ist ein Härtefall und ermöglicht auch einen Wechsel in ein anderes Bundesland."

Das Grundgesetz gilt überall in Deutschland, auch in Sachsen Anhalt.

Bürgerreporter:in:

Barbara Steffens aus Bochum

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