Wertachkliniken verlängern Arbeitsmarktzulage
Zum Tag der Pflege: Gute Nachricht für Pflegefachkräfte

Der Verwaltungsrat der Wertachkliniken verlängert die zum 01.07.2023 eingeführte Zahlung der tariflichen Arbeitsmarktzulage für Pflegefachkräfte: In Kombination mit dem Arbeitszeitmodell der Wertachkliniken wird sie auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2027 weiter bezahlt – und dann neu entschieden | Foto: Thomas Kiehl
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  • Der Verwaltungsrat der Wertachkliniken verlängert die zum 01.07.2023 eingeführte Zahlung der tariflichen Arbeitsmarktzulage für Pflegefachkräfte: In Kombination mit dem Arbeitszeitmodell der Wertachkliniken wird sie auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2027 weiter bezahlt – und dann neu entschieden
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Im Dezember 2023 hatten die Wertachkliniken rückwirkend zum 01.07.2023 ein neues Arbeitszeitmodell (AZM) und eine Arbeitsmarktzulage (AMZ) eingeführt. Die Maßnahmen waren zeitlich befristet bis zum 30.06.2026. Der Verwaltungsrat hat nun die Zahlung dieser tariflichen Arbeitsmarktzulage für Pflegefachkräfte bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Das heißt, in den Wertachkliniken werden die tariflich vereinbarten Entgelte der examinierten Fachkräfte im Pflegedienst auch weiterhin um jeweils zwei Stufen angehoben; beziehungsweise in den beiden letzten Stufen werden 20 Prozent mehr bezahlt. Alternativ können Pflegekräfte in einem speziellen Arbeitszeitmodell der Wertachkliniken zu festen Zeiten arbeiten.

Arbeitsmarktzulage oder feste Arbeitszeiten

Die beiden Maßnahmen mit der Wahlmöglichkeit kamen bei den Beschäftigten gut an, weil damit der Pflegeberuf an die verschiedenen Lebensabschnitte angepasst werden kann. In den Lebensphasen der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen kann man beispielsweise feste Arbeitszeiten vereinbaren. Dasselbe gilt für Zeiten der Weiterbildung und beruflichen Spezialisierung. Während in anderen Zeiten die Arbeitsmarktzulage ein spürbarer, finanzieller Vorteil ist.
Die Wertachkliniken hätten damit ein wertvolles Werkzeug zur Personalbindung und -gewinnung im Pflegebereich, erklärt Klinikvorstand Martin Gösele: „Wir freuen uns sehr über den Beschluss des Verwaltungsrats. Das ist ein wichtiges Signal an unsere Pflegekräfte, und gleichzeitig eine strategisch bedeutende Maßnahme für die Zukunftsfähigkeit unseres Hauses.“

Anerkennung und langfristige Perspektive

Grundlage für die Entscheidung des Verwaltungsrates war eine Evaluation der bisherigen Maßnahmen durch eine interne Arbeitsgruppe mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Die Analyse zeigte: Seit Einführung der AM-Zulage im Juli 2023 ist die Fluktuationsquote im Pflegebereich um beinahe 50 Prozent gesunken. Gleichzeitig konnten die Kosten für externe Honorarkräfte ebenfalls um knapp die Hälfte reduziert werden.
Trotz dieser Erfolge bleibt der Fachkräftemangel in der Pflege eine Herausforderung. Daher soll die zeitlich befristete, tariflich abgesicherte Zulage weiterhin zur Stabilisierung der Personalstruktur beitragen. Das betont auch der Pflegedienstleiter der Wertachkliniken, Daniel Hierl: „Unsere Pflegekräfte sehen in der AM-Zulage nicht nur eine Anerkennung ihrer Leistung, sondern auch eine langfristige Perspektive bei uns im Haus.“
Die aktuelle Verlängerung gilt bis 31. Dezember 2027 und wird dann erneute bewertet, um über eine weitere Verlängerung zu entscheiden.

Der Verwaltungsrat der Wertachkliniken verlängert die zum 01.07.2023 eingeführte Zahlung der tariflichen Arbeitsmarktzulage für Pflegefachkräfte: In Kombination mit dem Arbeitszeitmodell der Wertachkliniken wird sie auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2027 weiter bezahlt – und dann neu entschieden | Foto: Thomas Kiehl
Der Verwaltungsrat der Wertachkliniken verlängert die zum 01.07.2023 eingeführte Zahlung der tariflichen Arbeitsmarktzulage für Pflegefachkräfte: In Kombination mit dem Arbeitszeitmodell der Wertachkliniken wird sie auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2027 weiter bezahlt – und dann neu entschieden | Foto: Thomas Kiehl
Bürgerreporter:in:

Doris Wiedemann aus Schwabmünchen

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