Bürokratieabbau bei Sozialleistungen
Alles aus einer Hand
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Viele Menschen sind mit einer umfassenden Bürokratie bei Anträgen überfordert.
Bereits mit der Einführung von Hartz IV war das Thema "Alles aus einer Hand" sehr präsent. In nunmehr zwanzig Jahren ist alles nur schlimmer geworden. Grundsicherung für Arbeitsuchende (vormals Hartz IV (01.01.2005-), dann schelmisch Leyen I (2010), Bürgergeld (01.01.2023-30.06.2026), ab 01.07.2026 Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Mehrmals gelang es den Regierungsparteien immerhin die Namen des Gesetzes auszutauschen.
Von der Leyen scheitert mit Hartz-IV-Imagepolitur
Bei Bürokratieabbau und Vereinfachung sind noch alle gescheitert.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
10-12 Seiten (HA, KDU, EK, VM) plus Anlagen wie Kontoauszüge, Mietvertrag,
Wohngeld
8-11 Seiten (Antragsvordruck, Mietbescheinigung) plus Anlagen wie Einkommensnachweise, Unterhaltszahlungen, größere Wohngemeinschaften oder Pflegebedürftigkeit)
Kindergeld
6 Seiten (Hauptantrag (Formular KG 1), Anlage Kind (Formular KG 1 AnK))
Kinderzuschlag
12-12 Seiten (Hauptantrag auf Kinderzuschlag (Formular KiZ 1), Anlage Antragsteller(in) und Partner(in) (Formular KiZ 1-AnA),
Anlage Kind (Formular KiZ 1-AnK)
Leistungen für Bildung und Teilhabe
1 Seite Hauptantrag, (Anlagen für Lernförderung (Nachhilfe), Schülerbeförderung, Soziale/Kulturelle Teilhabe, Nachweise für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten)
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Hauptantrag für jedes Kind, Anlage für Kinder KiZ 5c (2 Seiten) ab 12 Jahren Anlage für Kinder ab 12 Jahren, Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis oder Reisepass des alleinerziehenden Elternteils, Meldebestätigung oder aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, Falls vorhanden: Unterhaltstitel (z. B. eine Jugendamtsurkunde, ein Gerichtsbeschluss oder ein Scheidungsurteil) im Original oder als vollstreckbare Ausfertigung, Vaterschaftsanerkenntnis (bei unverheirateten Eltern), Einkommensnachweise (z. B. Kindergeldbescheid, Halbwaisenrente oder die Gehaltsnachweise der letzten Monate, falls das Kind bereits älter als 12 ist und das Einkommen eine Rolle spielt), Aufenthaltstitel bei ausländischen Staatsangehörigen
Bürgerreporter:in:Ulrich Wockelmann |
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