Kostenerstattung für Schülerbeförderung
Digitaler Antrag über Onlineformular möglich
Der Landkreis Augsburg erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Schülerbeförderung. Die Antragstellung erfolgt bequem über ein Onlineformular. Erstattungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (sofern sie nicht in Teilzeitform geführt werden), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen sowie Berufsoberschulen, sofern sie die jeweils nächstgelegene Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen können eine Kostenerstattung erhalten.
Eine Erstattung ist möglich, wenn im Schuljahr 2024/2025 mehr als 320 Euro pro Schülerin oder Schüler bzw. mehr als 490 Euro pro Familie an Fahrtkosten entstanden sind. Maßgeblich ist dabei der wirtschaftlichste Beförderungstarif, wie zum Beispiel das 365-Euro-Ticket. Es wird ausschließlich der Betrag erstattet, der über den jeweiligen Belastungsgrenzen liegt.
Für die Antragstellung sind der Nachweis der entstandenen Fahrtkosten sowie eine Schulbesuchsbestätigung erforderlich. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 31. Oktober 2025, eingereicht werden. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgeschlossen. Der Online-Antrag zur Kostenerstattung sowie weitere Informationen sind unter www.landkreis-augsburg.de/schuelerbefoerderung zu finden. Als Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen steht Manuela Rößle unter der Nummer 0821 3102 2329 zur Verfügung.
(Text: Landkreis Augsburg)
Bürgerreporter:in:Florian Handl aus Augsburg |
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