Link in neuem Fenster öffnen Hier geht es direkt zur Wohnoase - Entdecken Sie aktuelle Trends und Tipps
Anzeige

Die Nachfrage nach Bausparverträgen steigt
Bausparvertrag: Fels in der Zins-Brandung

Finanzierung: Passen alle Puzzleteile schon perfekt zusammen? | Foto: Postbank / BHW Bausparkasse
  • Finanzierung: Passen alle Puzzleteile schon perfekt zusammen?
  • Foto: Postbank / BHW Bausparkasse
  • hochgeladen von myheimat Redaktionsteam

21,8 Mil­lio­nen ab­ge­schlos­se­ne Bau­spar­ver­trä­ge zähl­ten die Bau­spar­kas­sen En­de 2023. Un­ab­hän­gig vom Auf und Ab an den Zins­märk­ten kann man sich bei Haus­bau oder Mo­der­ni­sie­rung dar­auf ver­las­sen, dass der Zins für Bau­spar­dar­le­hen von An­fang an fest­steht. Das Dar­le­hen kann mit Zu­tei­lung des Bau­spar­ver­trags be­an­tragt wer­den.
Pflicht für Sa­nie­ren­de?

Bei Ban­ken kön­nen Sa­nie­rungs­wil­li­ge Dar­le­hen bis zu 50.000 Eu­ro – zum Bei­spiel für Hei­zungs­tausch oder Wär­me­däm­mung – meist nur als ver­gleichs­wei­se hoch ver­zins­te Ra­ten­kre­di­te auf­neh­men. Über die Vor­fi­nan­zie­rung ei­nes Bau­spar­ver­tra­ges sind sol­che Kre­dit­sum­men hin­ge­gen mög­lich und häu­fig bei Bau­spar­kas­sen di­rekt ab­schließ­bar. „Bei gro­ßen Vor­ha­ben wie dem Woh­nungs­kauf wird das Gut­ha­ben aufei­nem Bau­spar­ver­trag als Ei­gen­ka­pi­tal ak­zep­tiert. Da­durch kön­nen sich auch die Kon­di­tio­nen für ein Bank­dar­le­hen ver­bes­sern“, er­läu­tert Holm Breit­kopf von der BHWBau­spar­kas­se.
Ein­kom­mens­gren­zen für Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge er­höht

Neu­es gibt es von der staat­li­chen Bau­spar­för­de­rung. Für die Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge ha­ben sich die Ein­kom­mens­gren­zen un­ge­fähr ver­dop­pelt – für Le­di­ge auf ein zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men von 40.000 Eu­ro, für Ver­hei­ra­te­te auf 80.000 Eu­ro pro Jahr. „Der Kreis der Be­güns­tig­ten ver­grö­ßert sich deut­li­ch“, so Breit­kopf. För­der­be­rech­tig­te, die in ei­nen Bau­spar­ver­trag ein­zah­len, kön­nen ei­ne jähr­li­che Zu­la­ge von neun Pro­zent auf Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen (VL) von bis zu 470 Eu­ro (Le­di­ge) bzw. 940 Eu­ro (Ver­hei­ra­te­te) er­hal­ten. VL sind frei­wil­li­ge Leis­tun­gen vie­ler Ar­beit­ge­ber von bis zu 480 Eu­ro jähr­lich.

Text: BHW Mediendienst

Bürgerreporter:in:

myheimat Redaktionsteam aus Augsburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.