Smartphone am Lenker-Griff:
Warum der „Blindflug“ unserer Kinder eine tickende Zeitbombe ist

Foto: Symbolbild by KI

Wer mit offenen Augen durch ds Lechfeld geht, sieht dieses Bild fast täglich: Ein junger Radler/in oder Rollerfahrer/in rollt heran, die eine Hand am Lenker, die andere fest um das Smartphone geschlossen. Der Blick? Starr nach unten gerichtet. Musik, Sprachnachrichten, TikTok oder das Navi – die digitale Welt fesselt, während die reale Welt mit Kreuzungen, Autos und Fußgängern im toten Winkel verschwindet.

Man kann zur Smartphone-Nutzung von Kindern stehen, wie man will. Aber auf dem Fahrrad oder E-Scooter ist das Handy kein Zeitvertreib, sondern eine akute Lebensgefahr. Und was vielen Eltern nicht klar ist: Wenn etwas passiert, droht neben dem menschlichen Drama auch der finanzielle Ruin.

Was sagt das Gesetz? Smartphone-Verbot gilt für alle!
Fangen wir mit der härtesten Faktenlage an: Das Handy am Steuer eines Fahrrads oder Rollers ist absolut verboten. Wer erwischt wird, zahlt – zumindest als Erwachsener – ein Bußgeld von 55 Euro. Doch wie sieht das bei Kindern und Jugendlichen aus? Hier müssen wir die Altersstufen genau betrachten, denn die rechtliche Verantwortung verschiebt sich drastisch:

Kinder unter 14 Jahren (strafunmündig):
Kinder unter 14 Jahren können für ihr Handeln weder strafrechtlich belangt werden, noch müssen sie ein Bußgeld zahlen. Aber Vorsicht: Das bedeutet keinen Freifahrtschein! Wenn das Kind den Unfall verschuldet hat, stellt sich sofort die Frage nach der Aufsichtspflicht der Eltern.

Jugendliche ab 14 Jahren (bedingt geschäfts- und strafmündig):
Ab dem 14. Geburtstag greift das Jugendstrafrecht. Jugendliche können sehr wohl ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Verursachen sie einen schweren Unfall, drohen Sozialstunden oder im Extremfall sogar Jugendstrafen. Zudem sind sie ab diesem Alter im Zivilrecht oft schon voll für den Schaden haftbar, den sie anrichten.

Ab 18 Jahren (volljährig):
Hier gibt es keine Ausreden mehr. Volle Haftung, volles Bußgeld, volle Verantwortung vor dem Gesetz.

Der große Irrglaube: „Wir sind ja versichert“
Viele Eltern wiegen sich in falscher Sicherheit und denken: „Dafür haben wir ja eine private Haftpflichtversicherung.“ Doch genau hier schnappt die Falle zu.

Im Falle eines Unfalls schalten Versicherungen sofort ihre Gutachter ein. Und eins ist sicher: Jede Versicherung versucht, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wenn nachgewiesen wird, dass das Kind durch das Smartphone abgelenkt war, lautet das Zauberwort der Versicherer: Grobe Fahrlässigkeit.

Die Konsequenz: Die Versicherung kürzt die Leistung massiv oder verweigert die Zahlung komplett.

Der Scherbenhaufen: Menschlich und finanziell
Wenn ein Kind mit dem Handy in der Hand ein Auto übersieht oder einen Fußgänger anfährt, stehen die Familien am Ende vor einem riesigen Scherbenhaufen.

Der menschliche Scherbenhaufen: Verletzungen des eigenen Kindes oder – noch schlimmer – lebenslange Schäden beim Kind oder einem unschuldigen Dritten. Die psychische Last, die ein solcher Unfall mit sich bringt, wiegt schwer.

Der finanzielle Scherbenhaufen: Wenn die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigert, haften im schlimmsten Fall die Eltern (Stichwort: Verletzung der Aufsichtspflicht) oder das Kind nimmt die Schulden mit ins Erwachsenenleben. Sachschäden, Schmerzensgeld, lebenslange Renten für Unfallopfer – das geht schnell in die Hunderttausende oder Millionen Euro.

Ein dringender Appell an alle Eltern
Wir werden unseren Kindern das Smartphone nicht mehr wegnehmen können, und das ist im Alltag oft auch gar nicht nötig. Aber wir müssen sie sensibilisieren.

Liebe Eltern, redet mit euren Kindern! Macht ihnen klar: Das Handy bleibt während der Fahrt in der Tasche. Keine Sprachnachricht und kein Video ist es wert, das eigene Leben oder die finanzielle Zukunft der Familie aufs Spiel zu setzen. Seid selbst ein Vorbild – denn der Blindflug auf zwei Rädern muss ein Ende haben, bevor etwas passiert.

Und kommt immer gesund an.

Bürgerreporter:in:

Wolfgang Weiss aus Untermeitingen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.