Geschlossenes Signal aus Bayerisch-Schwaben:
14 Klinikvorstände und Geschäftsführer wenden sich an Bundesgesundheitsministerin Warken

Porträt von Martin Gösele, Vorsitzender des Arbeitskreises der Geschäftsführungen und Vorstände schwäbischer Krankenhäuser und Vorstand der Wertachkliniken
  • „Die Krankenhäuser stehen zur Krankenhausreform und tragen die notwendigen Veränderungen mit. Wer von den Kliniken gleichzeitig Umbau, Digitalisierung, Qualitätssteigerung, Vorhaltekapazitäten und Krisenfestigkeit erwartet, darf ihnen in dieser Phase nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehen“, erklärt Martin Gösele, Vorsitzender des Arbeitskreises der Geschäftsführungen und Vorstände schwäbischer Krankenhäuser und Vorstand der Wertachkliniken.
  • hochgeladen von Doris Wiedemann

Mit einem gemeinsamen offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wenden sich 14 Vorstände und Geschäftsführer schwäbischer Krankenhausträger gegen die im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgesehenen Belastungen für die Krankenhäuser. Das Schreiben wurde am 9. Juni an die Bundesgesundheitsministerin versandt und den Bundestagsabgeordneten aus Bayerisch-Schwaben sowie den Landtagsabgeordneten des Regierungsbezirks Schwaben nachrichtlich übermittelt.
Die Unterzeichner vertreten kommunale, freigemeinnützige und private Krankenhausträger und tragen gemeinsam Verantwortung für insgesamt 34 Krankenhäuser in Bayerisch-Schwaben. Die Initiative dokumentiert die große Geschlossenheit der Krankenhäuser in der Region und verdeutlicht die Sorge über die Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf die stationäre Versorgung.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen die vorgesehenen finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser. Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft würden den Kliniken bundesweit bereits im Jahr 2027 Finanzmittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen. Bis zum Jahr 2030 würde sich dieser Betrag auf 10,5 Milliarden Euro erhöhen. Gleichzeitig befinden sich die Krankenhäuser mitten in der Umsetzung der größten Strukturreform des stationären Versorgungssystems seit Jahrzehnten.
„Die Krankenhäuser stehen zur Krankenhausreform und tragen die notwendigen Veränderungen mit. Wer von den Kliniken gleichzeitig Umbau, Digitalisierung, Qualitätssteigerung, Vorhaltekapazitäten und Krisenfestigkeit erwartet, darf ihnen in dieser Phase nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehen“, erklärt Martin Gösele, Vorsitzender des Arbeitskreises der Geschäftsführungen und Vorstände schwäbischer Krankenhäuser und Vorstand der Wertachkliniken.
Die Krankenhausverantwortlichen weisen darauf hin, dass die geplanten Kürzungen in eine Phase fallen, in der die Kliniken ohnehin vor enormen Herausforderungen stehen. Parallel zur Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) wirken zahlreiche weitere gesetzgeberische und regulatorische Vorgaben auf die Krankenhäuser ein – etwa in den Bereichen Notfallversorgung, Digitalisierung, Datennutzung, Cybersicherheit sowie Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen.
„Wir erleben derzeit eine beispiellose Kumulation von Reformen, regulatorischen Anforderungen und Investitionsbedarfen. Viele Auswirkungen dieser Veränderungen sind heute noch nicht vollständig abschätzbar. Zusätzliche milliardenschwere Belastungen gefährden die erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform und erhöhen die Risiken für die Versorgungssicherheit insbesondere im ländlichen Raum und in der regionalen Grund- und Regelversorgung“, erklärt Martin Gösele.

Die Unterzeichner betonen ausdrücklich, dass sie das Ziel einer langfristigen Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen. Dieses Ziel dürfe jedoch nicht überproportional zulasten der Krankenhäuser verfolgt werden, die zentrale Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen und gleichzeitig erhebliche Transformationsleistungen erbringen müssen.
Statt zusätzlicher Kürzungen sehen die Krankenhausverantwortlichen erhebliche Potenziale in einem konsequenten Bürokratieabbau und der Reduzierung regulatorischer Doppelstrukturen. In ihrem offenen Brief fordern sie unter anderem den Abbau redundanter Dokumentations- und Nachweispflichten, die Vereinfachung und Harmonisierung von Personalvorgaben, die Reduzierung paralleler Prüf- und Kontrollsysteme sowie eine konsequentere Digitalisierung administrativer Prozesse.
Darüber hinaus verweisen die Kliniken auf ihre zentrale Bedeutung für die Resilienz des Gesundheitswesens.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, welche Rolle leistungsfähige Krankenhausstrukturen bei der Bewältigung von Pandemien, Großschadensereignissen und anderen Krisenlagen spielen. Gerade in einer Zeit, in der die Krisen- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands verstärkt diskutiert werde, dürfe die wirtschaftliche Stabilität der zivilen Krankenhausversorgung nicht weiter geschwächt werden.
„Leistungsfähige Krankenhäuser sind weit mehr als Versorgungseinrichtungen. Sie sind Teil der kritischen Infrastruktur unseres Landes und unverzichtbar für die Resilienz unseres Gemeinwesens. Wer die Krisenfestigkeit Deutschlands stärken will, muss auch die wirtschaftliche Stabilität seiner Krankenhäuser sichern“, betont Martin Gösele.
Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung daher auf, die vorgesehenen Kürzungen grundlegend zu überarbeiten, die volle Tarifkostenrefinanzierung wiederherzustellen, die Kumulation regulatorischer Anforderungen kritisch zu überprüfen und stattdessen konsequent auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerungen zu setzen.

Die wichtigsten Forderungen der schwäbischen Krankenhäuser:
• Rücknahme bzw. grundlegende Überarbeitung der Kürzungen im
GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz
• Wiedereinführung der vollen Tarifausgleichsrate
• Überprüfung der Kumulation regulatorischer Anforderungen
• Konsequenter Bürokratieabbau und Abbau von Doppelstrukturen
• Vereinfachung und Harmonisierung von Personalvorgaben
• Reduzierung paralleler Prüf- und Kontrollsysteme
• Verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen während der Umsetzung der
Krankenhausreform
• Sicherung der stationären Versorgung in Stadt und Land

Über den AK Schwaben
Der Arbeitskreis der Geschäftsführungen und Vorstände schwäbischer Krankenhäuser ist ein trägerübergreifendes Netzwerk kommunaler, freigemeinnütziger und privater Krankenhausträger in Bayerisch-Schwaben. Der Arbeitskreis dient dem regelmäßigen Austausch zu Fragen der Krankenhausversorgung und der gesundheitspolitischen Entwicklung. Die Unterzeichner des offenen Briefes sind Mitglieder des AK Schwaben und vertreten gemeinsam 34 Krankenhäuser in der Region.

Bürgerreporter:in:

Doris Wiedemann aus Schwabmünchen

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