Streit um die Verlängerung oder Streckung der Kernenergie - Entscheidungsprozesse für mich wenig transparent

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Die Energiekrise, ausgelöst durch die Ukrainekrise, hat die Diskussion über die Kernkraft wieder an die Oberfläche gespült. In Deutschland wird angesichts befürchteter Nöte in der Energieversorgung heftig gestritten. Auf die inhaltlichen Argumente will ich hier gar nicht eingehen, aber vielmehr auf die Entscheidungsprozess, die für mich nicht durchschaubar sind.

Nötig für eine Entscheidung ist eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes. Und wer beschließt darüber? Natürlich in erster Instanz der Bundestag und in zweiter, abschließender Instanz, der Bundesrat. Vorgelegt werden muss natürlich ein Gesetzentwurf. Die Ampelregierung hat noch keinen Entwurf vorgelegt, präsentiert sich auch sehr zerstritten. Zwischen den Grünen und der FDP rumort es in der Frage gewaltig, die SPD bleibt mehr in der Betrachterrolle. Einigung jedoch kaum in Sicht.

Die Bevölkerung hat den Eindruck, es komme darauf an, ob sich die Ampelparteien einigen können. Dabei ist die Bundesregierung doch nicht der Bundestag. Da gibt es doch noch die Oppositionsparteien, die CDU/CSU, die AfD und DIE LINKE, die ebenfalls Gesetzentwürfe einbringen können. Und was viele nicht beachten, das tun sie auch. Bereits im Sommer hat die AfD einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kernenergie eingebracht, im September auch die Union (CDU/CSU). 

Was ist aus diesen Gesetzesinitiativen geworden? Drei Lesungen muss jeder Gesetzentwurf durchlaufen, jeweils durch anschließende Bewertungen der Ausschüsse angereichert, an die er weitergereicht werden. Sowohl vom Gesetzentwurf der AfD als auch vom Gesetzentwurf der Union erfahre ich nur etwas von einer 1.Lesung im Bundestag, deren Ergebnisse an die Ausschüsse verwiesen wurden. Und danach? Ich erfahre nichts mehr. Wird da etwas verschleppt? Ich höre aber auch weder Protest der AfD noch der Union. Das alles ist mir ein Rätsel.

Ja, ein Rätsel. Würde jetzt nämlich der aussichtsreichere Gesetzesentwurf der Union in die 2. und 3.Lesung kommen, wären die Ampelparteien gefordert. So müsste, wollte sie sich selbst treu bleiben, die Regierungspartei FDP auch zustimmen, SPD-Verhalten ungewiss. Das könnte natürlich das Ende der Ampel bedeuten. 

Wird hier womöglich von Bürokraten, unterstützt durch Politiker, ein Showdown von vornherein unterbunden? Dabei muss es doch zu kurzfristigen Entscheidungen kommen.

Ich weiß, Demokratie mit seinen Verfahren ist oftmals nicht einfach. Aber hier verstehe ich sie nicht. Vielleicht kann mir geholfen werden.

 

Bürgerreporter:in:

Helmut Feldhaus aus Rheinberg

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13 Kommentare

Gelöschter Nutzer
am 17.10.2022 um 18:55
Gelöschter Kommentar
Gelöschter Nutzer
am 17.10.2022 um 18:59
Gelöschter Kommentar
Bürgerreporter:in
Helmut Feldhaus aus Rheinberg
am 17.10.2022 um 22:39

Jetzt haben wir aufgrund seiner Richtlinienkompetenz das Machtwort des Kanzlers, das die Betriebsverlängerung der drei verbliebenen Kernkraftwerke im Süden Deutschlands und im Emsland bis längstens zum 15.4.2023 vorsieht. Ein entsprechender Gesetzentwurf muss jetzt noch eingebracht werden. Der Bundestag ist dabei das entscheidende Gremium.

Im schon im September eingebrachten Gesetzentwurf der Union, 1.Lesung längst vorüber, ist ein Weiterbetrieb bis Ende 2024 vorgesehen. Laut üblicher Geschäftsordnung wird doch nach meinem Wissen zuerst über weitergehende Anträge abgestimmt.

Aber in den Medien wird nur von der Entscheidung des Kanzlers gesprochen, als ob der Gesetzentwurf der Union längst versenkt ist. Mir ist das ein Rätsel.