Zum Positiven geändert: "Es hat sich ausgehängt!" ADFC-Abstandsbanner sucht neuen Aushangplatz UND neue Eltern

Schon gelockert: Abbau des Abstandsbanners an der Karl-Kellner-🚲-Straße in Langenhagen zum Ende der genehmigten Aushangzeit. Dieses Abstands-Banner sucht nun einen neuen Aushangort UND neue Eltern. Kontakt zur ADFC-Ortsgruppe Langenhagen: http://Kontakt.AdfcLangenhagen.de
  • Schon gelockert: Abbau des Abstandsbanners an der Karl-Kellner-🚲-Straße in Langenhagen zum Ende der genehmigten Aushangzeit. Dieses Abstands-Banner sucht nun einen neuen Aushangort UND neue Eltern. Kontakt zur ADFC-Ortsgruppe Langenhagen: http://Kontakt.AdfcLangenhagen.de
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Ausgehängt. 

Aushängefrist abgelaufen: ADFC-Abstands-Banner sucht neuen Platz UND neue Eltern 

Aushang beendet 
Die Stadt Langenhagen hatte freundlicherweise den Aushang des Banners an der Karl-Kellner-🚲-Straße bis zum 16.10.2022 genehmigt, und deshalb hat der Adfc-Langenhagen.de das Banner bereits heute, einen Tag zuvor, abgenommen: Wegen der Sonntagsruh, auch der eigenen! 

Erfolgreich durch Aufklärung
Dieser Banner-Aushang (und die davor) haben dazu beigetragen, dass die Überholabstände 🚘/🚲 auf dieser Strecke inzwischen deutlich gewachsen sind, wie die letzten Messungen mit den OpenBikeSensoren OBS zeigen. 

Zwei Banner suchen neue Aushangorte UND neue Eltern

  • Neue Orte
    Zwei Banner stehen zur Verfügung: Wer Aushangorte in Langenhagen vorschlagen möchte, wendet sich einfach per Email an Langenhagen@ADFC-Hannover.de.
  • Neue Eltern
    Der Fahrrad-Club ADFC Region Hannover e.V. hat die beiden vorhandenen Banner zunächst zu Testzwecken der Ortgruppe Langenhagen übergeben. Andere Ortsgruppen in der Region Hannover können jederzeit eins der Banner (oder auch beide!) in ihre Elternschaft übernehmen,
    denn:
    In Langenhagen haben die beiden Banner ja schließlich schon was bewirkt!


Rechtliche Basis § 5 StVO, Absatz (4) Satz 3

"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:

  • innerorts mindestens 1,5 m
  • und außerorts mindestens 2 m."
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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