Abstand, Abstand, Abstand, Kfz 🚗 / Rad 🚲, mit Visualisierung: Sooooo klappt's, einfach, mit dem OpenBikeSensor OBS

Einfache(!) Visualisierung von zu geringen Überholabständen Kfz 🚗 / Rad 🚲 innerorts, also kiener als der vorgeschriebene Überholabstand von min. 1,5 m. Diese Regelung ist im § 5 Absatz (4) der StVO enthalten: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html - - - - - Vorschriften-Text: Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
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  • Einfache(!) Visualisierung von zu geringen Überholabständen Kfz 🚗 / Rad 🚲 innerorts, also kiener als der vorgeschriebene Überholabstand von min. 1,5 m. Diese Regelung ist im § 5 Absatz (4) der StVO enthalten: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html - - - - - Vorschriften-Text: Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
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Der Anfang ist gemacht, es funktioniert!!!.

Zu wenig Überholabstand Kfz 🚗 / Rad 🚲???

Das Bild in groß, mit Angabe von gemessenen Abständen neben den Messpunkten.

Sicher(er) Radfahren durch Messergebnisse mit dem Abstandsmesser OBS!

In der StVO § 5 Absatz (4) ist der Mindest(!)-Überholabstand 🚗 / Rad 🚲 festgelegt:
- min. 1,5 m innerorts,
- min 2,0 m außerorts.
Aber wie alle wissen: Zu wenige halten sich dran, trotz der Vorschriften, trotz Messungen durch die Polizei, trotz Bußgeldern ...

Dabei ist das zu dichte Überholen von Radfahrenden mit Autos nicht nur angsteinflößend, sondern auch gefährlich: Gerade bei Sturm wie jetzt oder bei hohen Geschwindigkeiten schwanken Radfahrende - und dann, na ja ...

Messystem OBS*) zeigt zu enge Überholabstände auf!

*) OpenBikeSensor = Offenes Fahrrad-Fühlgerät

OpenBikeSensor OBS heißt ein erprobtes Messgerät, das am Fahrrad befestigt wird: Auf Messfahrten erfasst es per Ultraschall die Überholabstände zwischen überholendem Kfz und überholtem Fahrrad und - zusammen mit GPS-Daten - aufgezeichnet:

Diese Messwerte werden am PC weiterverarbeitet und visualisiert: Daras lässt sich erkennen, WO besonders eng überholt wird. Aufgrund dieser und ähnlicher "Erfahrungen" kooperiert der ADFC Langenhagen u.a. mit der Fahrradstaffel des Polizeipräsidiums Hannover.

Interesse am OBS, an Ergebnissen und an der Visualisierung? Kontakt:
- R.Spoerer@ADFC-Hannover.de
- 0151 240 799 75

Weiter unter diesem Bild

Zehn OpenBikeSensoren OBS sind zur Funktionsprüfung am Zentralen Stützpunkt des ADFC Langenhagen. Die schwarze Kunststoffkappe deckt den Ultraschall-Sensor ab, der genau so funktioniert wie die Abstandsmesser in den Stoßstangen von Pkw.
 

Überholvorschrift 
Link zu § 5 Absatz (4) StVO
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:
- innerorts mindestens 1,5 m
und
- außerorts mindestens 2 m.

Unser Motto: 
Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)! 

- - - - - - -
- - - - - - -

Hinweis
Der ADFC Langenhagen appelliert an alle(!) Teilnehmenden im Straßenverkehr, sich an die Regeln der StVO/der StVZO zu halten und bittet weiterhin alle um Höflichkeit, Freundlichkeit, Zuvorkommen, Vorsicht, Rücksicht und - besonders - um Gelassenheit.
Und:
Die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen tritt für eine tatsachenbasierte Berichterstattung ein.

StVO = Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- - - - - -

Das Wichtigste für uns:
Rauf aufs 🚲, aber sicher(er)!

ADFC-Mitglied werden
https://adfc-langenhagen.de/category/eintritt

Unsere Veranstaltungen
https://touren-termine.adfc.de/suche?fromNow=true&unitKey=16210010

Unser BLOG rund ums 🚲
https://www.myheimat.de/langenhagen/profile/adfc-ortsgruppe-langenhagen-rauf-aufs-rad-78140.html#paginaTop

Mehr Infos
https://www.ADFC-Langenhagen.de

Kontakt
Langenhagen@ADFC-Hannover.de
0151 240 799 75
Facebook

Veröffentlichung bei HannoRad
Dieser Beitrag erscheint auch in der Mitgliederzeitschrift HannoRad 01/2022 des ADFC Region Hannover e.V.:
"ADFC Langenhagen stellt Abbiegeassistent vor - städtische Lkw radfahrer-sicherer"

Bericht bei HAZ+
https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Langenhagen-ADFC-testet-die-Abbiegeassistenten-an-staedtischen-Lkw

Info bei Presseinfo
https://www.firmenpresse.de/pressinfo1959603.html

Unser Tipp
Am Donnerstag, den 17. Februar 2022, wurde das Projekt OpenBikeSensor OBS mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet: Wir gratulieren ganz ❤-lich!

Einfache(!) Visualisierung von zu geringen Überholabständen Kfz 🚗 / Rad 🚲 innerorts, also kiener als der vorgeschriebene Überholabstand von min. 1,5 m. Diese Regelung ist im § 5 Absatz (4) der StVO enthalten: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html - - - - - Vorschriften-Text: Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Jeder der Messpunkte aus dem ersten Bild lässt sich aufklappen, wodurch alle Details dieses Punkte sichtbar sind ... ;-)
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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