Zwangsräumung in der Pütterstraße (Teil 25)
Warum die zwangsgeräumten Häuser in der Pütterstraße jetzt versteigert werden sollen

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Warum die zwangsgeräumten, angeblich baufälligen Häuser in der Pütterstraße jetzt doch als Miethäuser versteigert werden sollen, kann ich nicht beantworten.

Noch am 10.10.2025 hatte die Stadt Iserlohn gegenüber der Lokalpresse Stellung bezogen:

„Im Sommer dieses Jahres sind in der Pütterstraße in Iserlohn die Häuser an den Hausnummern 2 und 4 aufgrund von Einsturzgefahr geräumt worden. Acht Wohnungen waren betroffen. Einem Lebensmittelmarkt in einem der Gebäude waren zudem Strom und Wasser abgeklemmt worden, weshalb dieser zwischenzeitlich schließen musste. Der Fall hatte für viel Kritik vor allem bei Facebook gesorgt, maßgeblich vorangetrieben von einem nicht persönlich betroffenen Iserlohner, der der Stadt und den Stadtwerken in einer Reihe von Veröffentlichungen schwere Vorwürfe macht.“
Pütterstraße Iserlohn: Wie die Stadt ihr Vorgehen verteidigt

Die von mir damals erhobenen Bedenken wurden oberflächlich zerstreut, allerdings nie mit überprüfbaren Fakten ernsthaft widerlegt. Immerhin wurde die vorgetragenen Argumente richtig zitiert.

Auch die Erklärungen der Stadt wurden wiedergegeben:
„Zur damaligen Haus-Räumung und dem wiederholten Vorwurf, nicht rechtmäßig gehandelt zu haben, erklärt die Stadt: „Es liegen mehrere gutachterliche Stellungnahmen vor, die eine Einsturzgefahr der Kellerdecke und die Brandschutzmängel bestätigen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg und das Oberverwaltungsgericht NRW haben in einer Vielzahl an Eilverfahren die Rechtmäßigkeit aller angefochtenen Nutzungsuntersagungs- und Räumungsverfügungen bestätigt.“

Erhebliche und unmittelbare Gefährdung für Personen und Sachen“ 

Nun, die Zitate mögen durchaus richtig sein, die genannten Fakten sind so nicht haltbar. Als „Bürgerreporter“ sehe ich mich zur bestmöglichen Prüfung meiner eigenen Aussagen verpflichtet.

Beim Lesen des erst zwei Monate nach der Zwangsvertreibung entschiedenen ersten Urteils war mir aufgefallen, dass die Einzel-Richterin lediglich über Bausubstanz schreibt, nicht aber über die vertriebenen Menschen.

Auch die vom IKZ genannten Manipulationen der Stromzähler fehlt weiterhin jeder Beweis. Mehr noch, nach meinen Informationen fehlen bis heute sogar die Schlussabrechnungen zu den Stromverbräuchen. Und die zitierte Aussage der Iserlohner Stadtwerke wurde nie belegt, zum Teil aber durch den Ladeninhaber durch einen Nachweis eines Fachunternehmens widerlegt.

„Die Mitarbeiter der Stadtwerke haben dann im Rahmen der Räumung vor Ort festgestellt, dass an den Stromzählern erheblich manipuliert wurde. In Bezug auf den Stromzähler, der der Versorgung des Ladenlokals dient, hatte es den Anschein, dass einsturzgefährdete Gebäudeteile über den entsprechenden Stromkreis versorgt werden, was eine erhebliche und unmittelbare Gefährdung für Personen und Sachen dargestellt hätte, weshalb die Stromversorgung des Ladenlokals gleichfalls unterbrochen werden musste.“

Am 23.09.2025 wurde in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 8 K 2683/25 die Klage wegen einer baurechtlichen Ordnungsverfügung (Nutzungsuntersagung und Androhung unmittelbaren Zwangs) durch die Richterin am Verwaltungsgericht Kampmann als Einzelrichterin abgewiesen.

Jetzt werden drei Mietshäuser zwangsversteigert . . .

Immobilienprofil
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Details zur Versteigerung:
Verkehrswert: 170.000,00 €
Gericht: Amtsgericht Iserlohn
Ort: Friedrichstr. 108-110, 58636 Iserlohn, Etage I, Sitzungssaal C 208
Termin: 25.09.2026, 09:30 Uhr

www.beispielklagen.de/Zwangsraeumung.in.der.Puetterstraße

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Tür veriegelt.jpg | Foto: www.beispielklagen.de
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Bürgerreporter:in:

Ulrich Wockelmann

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