MdB Dr. Nüßlein: „Ärztliche Versorgung in der Region für die Zukunft gesichert“
Wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein mitteilt, hat der Deutsche Bundestag jetzt das sogenannte Versorgungsstrukturgesetz beschlossen, zu dem Nüßlein in den letzten Monaten einen intensiven Dialog mit den Hausärzten aus den Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg und Unterallgäu sowie der Spitze des Bayerischen Hausärzteverbandes geführt hatte.
Damit sollen verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum bald der Vergangenheit angehören. Die Befürchtungen der Hausärzte einer Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung sollten mit dem jetzt beschlossenen Gesetz abgeschwächt sein, so die Einschätzung des Abgeordneten Nüßlein. „Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und für alle bezahlbare Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich bei uns niederzulassen – von Aichen bis Ziemetshausen, von Altenstadt bis Weißenhorn, von Babenhausen bis Winterrieden.“
Nüßlein nennt einige der Neuregelungen: So erhalten Ärzte, die bereit sind, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen, eine Vielzahl von finanziellen Anreizen. Sie werden von Begrenzungen der Leistungsvergütung ausgenommen, können von den Krankenkassen Preiszuschläge für ihre Leistungen erhalten und zusätzliche Fördermittel von den Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten. Außerdem werden Ärzte, die sich in unterversorgten Bereichen neu niederlassen, bei der Auswahl zur Nachbesetzung von Arztsitzen in attraktiven Bereichen besonders berücksichtigt. Damit soll laut Nüßlein erreicht werden, dass eine Niederlassung in einer ländlich geprägten Region nicht wie eine unabänderliche Lebensentscheidung empfunden wird. Außerdem wird über die Verteilung der ambulanten ärztlichen Honorare künftig mehr auf regionaler Ebene entschieden, um die Verhältnisse vor Ort zu berücksichtigen. Auch wird die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort wohnen müssen, in dem ihre Praxis ist. Schließlich werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen.
Georg Nüßlein hofft: „Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten vor Ort zur Folge haben.“ Neben der ärztlichen Versorgung werden nämlich zahlreiche weitere Punkte verbessert. Dazu zählen neben einer Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin etwa die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen. Auch die Telemedizin im ländlichen Raum wird durch eine höhere Vergütung gefördert.