Silvester in Günzburg
Sicherheit und Gebäudeschutz haben Vorrang

In der Günzburger Altstadt ist an Silvester kein Feuerwerk erlaubt. | Foto: Stadt Günzburg
  • In der Günzburger Altstadt ist an Silvester kein Feuerwerk erlaubt.
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Günzburg. Wenn das Jahr zu Ende geht, freuen sich viele auf das traditionelle Silvesterfeuerwerk. Doch die Freude birgt Risiken: Unsachgemäßes Abbrennen kann schwere Schäden an Menschen, Umwelt und Gebäuden verursachen. Um die Bewohner sowie die denkmalgeschützten historischen Gebäude zu schützen, erlässt die Stadt Günzburg wie in den vergangenen Jahren ein allgemeines Abbrennverbot in der Günzburger Altstadt.

Die Günzburger Altstadt ist durch ihre dichte Besiedelung und die zahlreichen historischen, brandempfindlichen Fachwerkhäuser besonders gefährdet. Die Stadtverwaltung hat sich daher dazu entschieden, das bereits gesetzlich verankerte Verbot des Sprengstoffgesetzes durch eine umfassende Allgemeinverfügung vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 zu konkretisieren. Das Verbot umfasst das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien).

Die Verwaltung gewichtet den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Bewohnern sowie der brandempfindlichen historischen und zum Teil denkmalgeschützten Gebäude und allen damit verbundenen Gefahren höher als die allgemeine Freiheit zum Böllern in der Innenstadt. Dadurch sollen zum einen Gefahren für Leib und Leben der Anwohner und Besucher in Form von Verletzungen, aber auch Schäden durch potenzielle Brände in der Günzburger Altstadt verhindert werden. Im Bereich dieser Bauwerke ist das Abbrennen bereits gesetzlich verboten. Durch die Allgemeinverfügung wird der betroffene Bereich klar und für jeden nachvollziehbar definiert.

Im Detail betrifft das Verbot die folgenden Straßen und Plätze in Günzburg: Adolf-Paul-Gasse, Am Durchlaß, Am Klostergarten, Am Stadtgraben, Bgm.-Landmann-Platz, Dominikus-Zimmermann-Straße, Eberlingasse, Eisenhausgasse, Frauengäßchen, Frauenplatz, Hechtgasse, Hofgasse, Institutstraße, Kapuzinergasse, Kuhberg zwischen Kuhtor und Einmündung Am Klostergarten, Marktplatz, Münzgasse, Pfluggasse, Postgasse, Radwinkel, Rathausgasse, Schloßplatz, Sternwinkel zwischen Stadtberg und Hausnummer 4, Wättegasse, Wätteplatz, Willroidergasse, Wilhelm-Lorenz-Weg und Zum Kuhturm.

Die Stadt Günzburg bittet die Bevölkerung außerdem um gegenseitige Rücksichtnahme und besonnenem Handeln beim Schießen und Böllern auf öffentlichem und privatem Gelände außerhalb der Günzburger Altstadt.

Text: Stadt Günzburg

Bürgerreporter:in:

myheimat Redaktionsteam aus Augsburg

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