Ermittlungen nach Sparkassen-Einbruch:
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft werden diejenigen Schließfachinhaber nun zwangsweiese vorgeführt, die bislang nicht zu Vernehmungen erschienen sind.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft werden diejenigen Schließfachinhaber nun zwangsweiese vorgeführt, die bislang nicht zu Vernehmungen erschienen sind. | Foto: POLIZEI GELSENKIRCHEN
  • Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft werden diejenigen Schließfachinhaber nun zwangsweiese vorgeführt, die bislang nicht zu Vernehmungen erschienen sind.
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Nach dem Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkassenfiliale Ende Dezember 2025 setzt die Polizei Gelsenkirchen ihre intensiven Ermittlungen und die Vernehmung von geschädigten Schließfachinhabern konsequent fort.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Essen werden nun ab Montag, 3. August 2026, diejenigen Schließfachinhaber zwangsweise vorgeführt, die bislang weder die Vernehmungsangebote der Polizei angenommen haben noch zu den staatsanwaltlich angeordneten Vernehmungen erschienen sind.

Hintergrund dieser Maßnahme ist das weiterhin laufende Ermittlungsverfahren der Ermittlungskommission (EK) „Kernbohrer“. Im Zuge der umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist die Vernehmung sämtlicher geschädigter Schließfachinhaber von wesentlicher Bedeutung.

In einer überwiegenden Mehrzahl der Fälle konnten diese bereits erfolgen.

In 30 Fällen sind angeordnete Vorladungen jedoch unbeachtet geblieben.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Essen werden diese Personen daher nun von der Polizei zwangsweise vorgeführt.

Diese angeordneten Vorführungen sind Bestandteil der laufenden Ermittlungen und dienen der konsequenten Aufklärung der Tat.

Die Ermittlungen der EK „Kernbohrer“ werden weiterhin mit Hochdruck geführt. Zahlreiche Spuren und Hinweise werden fortlaufend ausgewertet.
Die Polizei bittet die Bevölkerung deshalb auch weiterhin um Mithilfe: Wer Beobachtungen gemacht hat oder sonstige Informationen besitzt, die mit dem Einbruchdiebstahl oder den Tatverdächtigen in Verbindung stehen könnten, wird gebeten, sich an das eingerichtete Hinweistelefon der Polizei Gelsenkirchen zu wenden. Hinweise zu der Tat oder zu den unbekannten Tätern nimmt die Polizei von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0209 365 8112 entgegen, zu sonstigen Zeiten unter der Telefonnummer 0209 365 8240. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft und kann für die weiteren Ermittlungen von Bedeutung sein

Bürgerreporter:in:

Heinz Kolb aus Gelsenkirchen

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