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Europäische Tiere.... ?

Immer mehr Gesetze und Vorschriften, die in Deutschland gelten, werden auf EU-Ebene erlassen oder angestoßen. Das betrifft auch den Tierschutz. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Es ist Anwalt und Sprachrohr von rund 500 Millionen EU-Bürgern aus 27 Ländern.

Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 hat das Europaparlament immer mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte erhalten. Seine Kompetenzen werden in den kommenden Jahren noch wachsen. Schon heute ist das Parlament dem Ministerrat - also dem Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten - bei etwa zwei Drittel aller Gesetzgebungsverfahren gleichgestellt. Das heißt, das Europaparlament kann sehr viele Regelungen maßgeblich mitbestimmen. Dies gilt beispielsweise für Regelungen, die die Tierversuche betreffen, wie die Tierversuchsrichtlinie, Kosmetikrichtlinien und die Chemikalienpolitik.

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