Fahrradfahren im Wald ist....
schön, aber vielleicht bald verboten
- hochgeladen von Astrid Günther
NRW plant ein neues Gesetz, welches das Radfahren im Wald nur auf Fahrwegen ( bisherige Formulierung: feste Wege ) bzw. speziell für Mountainbiker angelegten Trails erlaubt. Damit soll der Waldboden geschützt werden. Im neuen Gesetzesentwurf in §2 Absatz 2 ist vorgesehen, dass das Radfahren in NRWs Wäldern auf Straßen und Fahrwege beschränkt wird. Fahrweg wird dabei so definiert, dass es sich um einen Weg handelt, der ganzjährig durch zweispurige, nicht geländegängige Fahrzeuge befahrbar ist.
Der ADFC positioniert sich gegen dieses Gesetz, welches auch viele Alltags- und Freizeitradwege, die durch den Wald führen, illegalisieren würde. Die neue Formulierung hinsichtlich Breite und der Möglichkeit der Befahrbarkeit durch Pkws könnte dazu führen, dass Fahrradfahren im Wald quasi nicht mehr erlaubt ist.
Ich sehe das etwas zwiespältig. Dass zum Schutz des Waldes das Querfeldeinfahren und das Fahren auf schmalen Trampelpfaden verboten werden sollte, finde ich richtig. Aber auf jedem normalen Spazierweg, auf dem Begegnungsverkehr ( egal ob zwischen zwei Fußgängern, zwei Radfahrern, oder einem Fußgänger und einem Radfahrer ) möglich ist, sollte es erlaubt sein.
Meine ersten Versuche auf dem Fahrrad habe ich als Kind im Wald gemacht. Und ich mache heute noch gern Radtouren durch den Wald bzw. ganz allgemein duch die Natur. Da ich auf den Wegen bleibe, denke ich nicht, dass dies der Natur schadet, und ich hatte auch noch nie ein Problem bei der Begegnung mit Fußgängern. Das liegt sicher auch daran, dass ich langsam an ihnen vorbeifahre - ist ein Hund dabei, bin ich ganz besonders vorsichtig. Und als Fußgänger habe ich auch kein Problem damit, einen Radfahrer vorbeizulassen.
Wir dürfen nicht vergessen: 60 % der Radfahrer, mich inklusive, gelten als "interessiert, aber besorgt". Das heißt, sie fahren nur dort, wo sie sich sicher fühlen. Bis wir aber in unseren Städten eine sichere Fahrradinfrastruktur haben, werden noch Jahrzehnte vergehen. Wenn wir also diesen 60 % die Möglichkeit nehmen, auf Wald- und Feldwege sowie Parkanlagen auszuweichen, wird Fahrradfahren für sie quasi unmöglich. Zumindest in NRW, und somit zumindest im Alltag, wenn man in NRW wohnt. Man würde dann also nur noch im Urlaub Fahrrad fahren.
Vielleicht sollten diejenigen, die dieses Gesetz planen, mal überlegen, ob sie das wollen. Wenn nicht, sollte man über eine Entschärfung nachdenken.
Bürgerreporter:in:Astrid Günther aus Duisburg |
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