Appell der Stadt Duisburg - Verbote beachten
Hohe Brandgefahr

Dringender Appell aus dem Duisburger Rathaus (vorne): Die hohen Temperaturen und geringe Niederschläge der vergangenen Wochen haben Böden, Wiesen und Vegetation im gesamten Stadtgebiet stark ausgetrocknet sind. Ein einziger Funke reicht, um einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen, mit möglichen dramatischen Folgen.
Foto: Ilja Höpping / Stadt Duisburg
  • Dringender Appell aus dem Duisburger Rathaus (vorne): Die hohen Temperaturen und geringe Niederschläge der vergangenen Wochen haben Böden, Wiesen und Vegetation im gesamten Stadtgebiet stark ausgetrocknet sind. Ein einziger Funke reicht, um einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen, mit möglichen dramatischen Folgen.
    Foto: Ilja Höpping / Stadt Duisburg
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Die Stadt Duisburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, in den kommenden Tagen besonders umsichtig zu handeln und offenes Feuer sowie alle Handlungen zu vermeiden, von denen eine Brandgefahr ausgehen kann. Der Graslandfeuerindex liegt zurzeit sowie voraussichtlich auch in den nächsten Tagen bei Stufe 4 – der zweithöchsten Stufe. Der aktuelle Graslandfeuerindex ist online auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de abrufbar.

Die anhaltend hohen Temperaturen und die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass Böden, Wiesen und Vegetation im gesamten Stadtgebiet stark ausgetrocknet sind. Bereits ein einzelner Funke kann ausreichen, um einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen – mit möglichen dramatischen Folgen für Natur, Tiere und Menschen.

Das Grillen sowie das Rauchen von kohlebefeuerten Shishas beziehungsweise Wasserpfeifen ist bei einem Graslandfeuerindex ab Stufe 4 aus Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum, also auch auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt. Außerhalb dieser Flächen ist Grillen ohnehin ganzjährig verboten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen und Rauchen in Grünanlagen und im Wald mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Schwerwiegende Verstöße können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Verstöße werden
konsequent geahndet

Unabhängig davon weist die Stadt Duisburg ausdrücklich auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt zudem ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald sowie in Waldnähe. Auch außerhalb dieser Bereiche sollten Zigarettenkippen keinesfalls achtlos weggeworfen werden. Bereits eine glimmende Zigarette kann trockenes Gras oder Laub entzünden und einen Brand verursachen. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Die Stadt Duisburg wird die Einhaltung der geltenden Vorschriften weiterhin verstärkt an Seen, in Grünanlagen und an weiteren besonders gefährdeten Bereichen kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Wer im Stadtgebiet Feuer oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte unverzüglich den Notruf 112 wählen und die Feuerwehr alarmieren.

Bürgerreporter:in:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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