Pflichtumtausch von Führerscheinen

Was Führerscheinbesitzer*innen jetzt wissen müssen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten, stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Alle, in der EU befindlichen Führerscheine, sollen bis 2033 ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Zudem sollen die Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um künftigen Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, umgetauscht werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Der erstmalige Stichtag für den Umtausch ist der 19.01.2022. Bis zu diesem Datum müssen alle Jahrgänge von 1953 bis 1958 ihre alten Führerscheine gewechselt haben, da ansonsten bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig wird. Aus diesem Grund bittet die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Augsburg ab sofort alle Personen der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins zu stellen. „Auf diese Weise möchten wir gewährleisten, dass der Großteil, der sich im Landkreis Augsburg im Umlauf befindlichen alten Führerscheine, fristgemäß bis zum Stichtag erneuert wurde“, erklärt Landrat Martin Sailer.

Um die Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments bestmöglich auszunutzen, sollte der Antrag erst sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist gestellt werden. Detaillierte Informationen zum Umtausch, den jeweiligen Fristen und den benötigten Dokumenten sind online unter www.landkreis-augsburg.de/umtausch-fuehrerschein nachzulesen.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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