Thematik der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Augsburg verschärft sich weiter
Regierungsbezirk Schwaben muss bis auf Weiteres Geflüchtete aus der Ukraine aus anderen Landesteilen aufnehmen
Bayern liegt bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Bundesvergleich aktuell bei einem Minus von rund 7.000 Personen. Aus diesem Grund hat das zuständige Bayerische Staatsministerium mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vereinbart, dass sämtliche dort ankommenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge ohne speziellen Bezug zu den genannten Bundesländern Bayern zugewiesen werden. Da die Quote des Regierungsbezirks Schwaben inzwischen das höchste Minus aufweist, muss er ab der kommenden Woche die zentrale Aufnahmestelle übernehmen, um so den innerbayerischen Ausgleich zu erreichen. Prognostiziert wird ein Zugang von rund 2.400 ukrainischen Geflüchteten. Was das konkret für den Landkreis Augsburg bedeutet, weiß Landrat Martin Sailer: „Nach der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) gehen rund 13 Prozent der Neuzuweisungen im Asylbereich in Schwaben an uns. Zusätzlich ist eine festgelegte Quote an Geflüchteten aus der Ukraine unterzubringen. Das heißt, wir müssen uns darauf einstellen, in den nächsten Wochen zusätzlich mehrere Hundert Geflüchtete aus der Ukraine staatlich aufnehmen zu müssen und das unabhängig von den regulären wöchentlichen Zuweisungen von derzeit etwa 25 Personen aus anderen Herkunftsländern.“
Landrat Sailer fordert Unterstützung bei der Unterbringung und den Abbau bürokratischer Hürden
Dass die insgesamt 67 dezentralen Unterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Schwaben im Landkreis bereits heute fast vollständig belegt sind, hatte der Landrat erst kürzlich öffentlich deutlich gemacht. „Die Lage ist mehr als nur angespannt und wird nun durch diese Hiobsbotschaft noch verschlimmert“, zeigt sich Sailer besorgt. „Wenn es nicht zeitnah gelingt, aus der Situation etwas Druck rauszunehmen, steuern wir bald auf einen Kollaps zu. Ich appelliere deshalb eindringlich an Bund und Länder, die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Mammut-Aufgabe der Schaffung von Unterbringungsplätzen nicht alleine zu lassen.“ Unter anderem wäre zu prüfen, ob nicht geeignete leerstehende Landes- und Bundesimmobilien für die übergangsweise Unterbringung von Geflüchteten herangezogen werden könnten.
Vor allem sei es aber notwendig, bürokratische Hürden im Baurecht wie beispielsweise die bislang erforderlichen Nutzungsänderungsverfahren bei der Anmietung von Bestandsimmobilien zu beseitigen oder zumindest Lockerungen wie die befristete bauplanungsrechtliche Zulassung von Unterkünften in Gewerbe- und Industriegebieten zuzulassen. „Selbst, wenn wir geeignete Grundstücke, Container oder Bestandsgebäude angeboten bekommen und das Einverständnis unserer Kommunen vorliegt, vergeht aufgrund zahlreicher baurechtlicher Vorgaben einfach viel zu viel Zeit, bis wir die Unterkünfte letztlich in Betrieb nehmen können oder die Vorhaben scheitern komplett“, äußert der Landrat frustriert. „Ich hoffe, dass der Freistaat erkennt, dass es hier eine große Notwendigkeit gibt, schnelle Rechtsänderungen in die Wege zu leiten.“
Landkreis-Kommunen müssen sich auf Mehrbelastung einstellen
Um die ankommenden Menschen überhaupt unterbringen zu können, wird das Landratsamt in den kommenden Wochen verstärkt Unterbringungsmöglichkeiten anmieten müssen, ohne Rücksicht darauf nehmen zu können, wie stark eine Kommune bereits belastet ist. Hierfür bittet Landrat Sailer schon jetzt um Verständnis: „Wir müssen jedes Objekt, das uns angeboten wird, anmieten, wenn wir die Belegung von Turnhallen und das Aufstellen von Zelten verhindern wollen.“