Pilotprojekt startet ab September
Künstliche Intelligenz soll Einbürgerungsbehörde und Ausländeramt entlasten
Im Ausländeramt und in der Einbürgerungsbehörde des Landkreises Augsburg kommt ab September erstmals Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz. Ziel ist es, die Mitarbeitenden bei zeitaufwendigen Routineaufgaben zu entlasten und dadurch zusätzliche Kapazitäten für die Bearbeitung der zahlreichen Anträge zu schaffen. Die KI ist unter anderem in der Lage, umfangreiche Akteninhalte innerhalb kurzer Zeit zusammenzufassen und strukturiert aufzubereiten. Darüber hinaus kann sie bestimmte Prüfungen durchführen und die Grundlage für die weitere Bearbeitung und Entscheidung vorbereiten. Gerade die Sichtung und Aufbereitung häufig sehr umfangreicher Sachverhalte sowie die Prüfung vorzulegender Dokumente nehmen bislang einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch. „Unsere Mitarbeitenden leisten unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit. Gerade angesichts der hohen Zahl an Anträgen und des Fachkräftemangels müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, um sie sinnvoll zu entlasten. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann dabei helfen, zeitaufwendige Routinetätigkeiten zu reduzieren und unseren Beschäftigten mehr Zeit für die eigentliche Sachbearbeitung zu verschaffen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Das Landratsamt Augsburg rechnet durch den Einsatz der KI mit einer durchschnittlichen Zeitersparnis von mindestens fünf Stunden pro Woche und Mitarbeitendem. Die freiwerdende Zeit soll insbesondere für die Bearbeitung von Anträgen genutzt werden.
Pilotprojekt zunächst bis Ende des Jahres
Der Einsatz der KI erfolgt zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Jahresende. Dabei soll die Anwendung unter realen Bedingungen getestet und bewertet werden. Erfüllt die KI die Erwartungen, ist ein dauerhafter Einsatz im Ausländeramt und in der Einbürgerungsbehörde ab dem Jahr 2027 vorgesehen. Besonders in der Einbürgerungsbehörde werden mit dem Pilotprojekt große Erwartungen verbunden. Die Anwendung wurde gemeinsam mit der Einbürgerungsbehörde des Landkreises Augsburg und einer weiteren Einbürgerungsbehörde speziell für die Anforderungen dieses Arbeitsbereichs entwickelt und soll nun erstmals im laufenden Betrieb umfassend erprobt werden.
Vervierfachung der Einbürgerungsanträge
Die Einbürgerungsbehörde des Landkreises Augsburg steht seit der Novellierung des Einbürgerungsrechts im Jahr 2024 vor einer erheblich gestiegenen Zahl von Anträgen. Durch die Gesetzesänderung wurde die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf in der Regel fünf Jahre verkürzt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich. In der Folge hat sich die Zahl der Einbürgerungsanträge im Landkreis Augsburg ungefähr vervierfacht. Insbesondere im Jahr 2025 gingen durchschnittlich rund 250 Neuanträge pro Monat ein. Eine entsprechende Personalaufstockung konnte aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises bislang nicht erfolgen. Der Kreistag vertritt zudem die Auffassung, dass es sich bei der Umsetzung des Einbürgerungsrechts um eine staatliche Aufgabe handelt und deshalb der Freistaat Bayern für die Bereitstellung entsprechender personeller Ressourcen verantwortlich ist. Bislang wurde erst vor Kurzem eine zusätzliche Stelle in der Einbürgerungsbehörde an eine staatliche Anwärterin vergeben. Die weiteren Stellen sind mit Beschäftigten des Landkreises besetzt und werden aus dem kommunalen Haushalt finanziert.
Rund 2.500 Anträge warten auf Bearbeitung
Aufgrund des hohen Antragseingangs hat sich inzwischen ein Rückstau von rund 2.500 noch nicht abschließend bearbeiteten Einbürgerungsanträgen aufgebaut. Die Mitarbeitenden bearbeiten derzeit durchschnittlich rund 80 Fälle pro Monat. Damit entspricht die Zahl der bearbeiteten Fälle in etwa dem laufenden monatlichen Antragseingang. Ein Abbau des bestehenden Rückstaus ist unter den derzeitigen Rahmenbedingungen daher kaum möglich. Die Bearbeitungszeit für Neuanträge beträgt aktuell rund zweieinhalb Jahre – mit steigender Tendenz. Zusätzlichen Druck auf die personelle Situation bringt der bevorstehende Weggang einer erfahrenen Mitarbeiterin. Aufgrund der für das gesamte Landratsamt geltenden Nachbesetzungssperre kann die Stelle erst sechs Monate nach ihrem Freiwerden wieder besetzt werden. „Die lange Bearbeitungszeit ist für die Antragstellerinnen und Antragsteller zweifellos belastend. Gleichzeitig ist es auch für unsere Mitarbeitenden unbefriedigend, wenn sie aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht schneller vorankommen können. Wir setzen große Hoffnungen in das Pilotprojekt und die dadurch möglichen zusätzlichen Kapazitäten. Die KI wird jedoch keine Entscheidungen anstelle unserer Fachkräfte treffen, sondern sie bei ihrer Arbeit unterstützen und entlasten“, betont Landrat Martin Sailer.
Bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen
Die Einbürgerungsbehörde bittet Antragstellerinnen und Antragsteller um Verständnis für die längeren Bearbeitungszeiten. Gleichzeitig wird darum gebeten, von regelmäßigen Nachfragen zum Bearbeitungsstand und Beschwerden über die lange Bearbeitungszeit möglichst abzusehen. Die Bearbeitung dieser Anfragen bindet zusätzliche personelle Kapazitäten, die dann bei der eigentlichen Bearbeitung der Einbürgerungsanträge fehlen und den Abbau des bestehenden Rückstaus weiter verzögern können. Darüber hinaus empfiehlt die Einbürgerungsbehörde Antragstellerinnen und Antragstellern dringend, sich bereits vor der Antragstellung umfassend über die Voraussetzungen einer Einbürgerung und die erforderlichen Unterlagen zu informieren. Die entsprechenden Informationen stellt das Landratsamt Augsburg auf seiner Internetseite www.landkreis-augsburg.de/einbuergerung zur Verfügung. Nur vollständige Anträge können zügig bearbeitet werden. Die häufig notwendige Nachforderung fehlender Unterlagen führt zu zusätzlichen Verzögerungen und beansprucht personelle Kapazitäten, die für die Bearbeitung weiterer Anträge benötigt werden.
Text: Landratsamt Augsburg
myheimat-Team:Laura Stoertzer |
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