Ritteressen im Bayerischen Wald

Ritteressen im bayerischen Wald
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Ritteressen im Bayrischen Wald

Eine Fahrt mit der Fa. Nussbaum ging es nach Röhrnbach in den bayrischen Wald.

Auf unserer Fahrt dorthin besichtigten wir, das Schnaps-Museum in Böbrach bei Bodenmais, wo wir mit einem Probe Schnäpschen zum Einkauf verweilt haben.

Außerdem besuchten wir noch in Bodenmais das bekannte Kristallerlebnis JOSKA.
Alle waren begeistert, über die faszinierende Wunderwelt des Glases, die die Menschen seit Jahrhunderten in ihren Bann zieht.

Unser Hotel lag in Röhrnbach, den Fernsehzuschauern besser bekannt als „Küblach“ aus der Serie „Forsthaus Falkenau“, liegt inmitten eines weiten, sanften Hügellandes im Einzugsbereich der Ilz, am Nationalpark Bayrischer Wald.
Das Romantik Posthotel wurde während den Dreharbeiten zum Rathaus von „Küblach“ umfunktioniert!

Nachdem die Zimmerverteilung abgeschlossen war, trafen wir uns gemeinsam im stilvollen Gewölbekeller.
Dort wurden wir mit Quetschenmusi empfangen.
Bevor wir den Keller betraten, wurde jeder mit einem Lätzchen und die Frauen mit einem Mützchen, die Männer mit einem Ritterhelm ausgestattet.

Unser Burgherrenmenue bestand aus:
Kräftige Erdäpfelsuppn mit Knofi, das aus einer Holzschüssel getrunken wurde, da das Besteck nur aus einer Gabel bestand.
Weiter gab es: Gebratene Schweinshaxn mit Krautsalat und Kren, danach Überbackenes Fleischkrapferl auf Reiberdatschi, hinterher ein gebackenes Hähnchenhaxerl mit Kartoffelsalat, der nächste Gang bestand aus einem Ritterzipfel, zum Schluss wurden noch Apfelkücherl mit Zimtzucker gereicht.
Den Abschluss bestand aus Brot und einer Geräuchertsplattn.

Alls wir alle satt waren, kam eine Rittersfrau mit einem Eimer Wasser und Tuch, um unsere Mäuler und Händen zu waschen.

Am nächsten Tag ging die Fahrt nach Passau, dort wurden wir von einem Stadtführer empfangen, der uns die Sehenswürdigkeiten von Passau gezeigt hatte.

Gegen Nachmittag ging die Fahrt über Bad Füssing, zum Haslinger Hof, wo wir noch Halt gemacht hatten, im Anschluss ging es wieder nach Hause.

Alle anwesende Teilnehmer waren mit der Organisation des Busunternehmers voll zufrieden.
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Hiermit versichere ich, dass ich mit Veröffentlichung aller in meinen Webseiten enthaltenen Bilder nicht vorsätzlich gegen § 22 KUG verstoße. Falls Personen eindeutig der Mittelpunkt einer Fotografie sind, so wurde entweder auf Wunsch der entsprechenden Personen fotografiert, oder es war eindeutig, dass fotografiert wurde. § 23 KUG Abs. 2 + 3. Im §23 I Nr.3 regelt, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben ... ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden" dürfen.

Sollten fotografierte Personen mit der Darstellung der Bilder mit ihrer Abbildung nicht einverstanden sein, so nehme ich die Bilder unverzüglich heraus und vernichte sie, sowie alle weiteren Kopien.
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Bürgerreporter:in:

Herbert Imberger aus Augsburg

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