UN Konvention von 2006 - über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5 Nichtdiskriminierung
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http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvention_%C3%BCber_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen

Quelle: Textauszug Wikipedia
Das 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und am 3. Mai 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein bis 30. Juni 2011 von 100 Staaten abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

4 wichtigste Grundrechte darin sind: (in den Bildern beschrieben)
Artikel 5: Nicht - Diskriminierung
Artikel 9: Barriere - Freiheit
Artikel 12: Chancen - Gleichheit
Artikel 19: Selbst - Bestimmung

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf die Wanderausstellung "Licht ins Dunkel" hinweisen, deren Besuch sich wirklich lohnt und außer den dort angegebenen Terminen auch 2013 noch in vielen weiteren Orten der Bundesrepublik zu sehen sein wird.

http://www.myheimat.de/augsburg/blaulicht/herzlich...

Artikel 5 Nichtdiskriminierung
Artikel 9 Barrierefreiheit
Artikel 12 Chancengleichheit
Artikel 19 Selbstbestimmung
Im Grunde sind wir alle Behinderte
Bürgerreporter:in:

H. K. aus Augsburg

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