myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Abkochanordnung und Anordnung einer Sicherheitschlorung für die zentralen Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Dinkelscherben

Aufgrund umfangreicher und teilweise gravierender hygienischer Mängel kann für die durch die Trinkwasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Dinkelscherben versorgten Bürger eine Gefährdung der Gesundheit durch den Gebrauch des Trinkwassers nicht sicher ausgeschlossen werden.

Weder die von der Marktgemeinde Dinkelscherben vorgelegte Stellungnahme, noch die auf Wunsch des Marktes durchgeführte Besprechung des beauftragten Laborleiters mit dem Staatlichen Gesundheitsamt, konnten die Besorgnis über eine mögliche Gesundheitsgefährdung ausräumen.

Um die bestehende Besorgnis auszuräumen und aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hat das Landratsamt Augsburg eine Sicherheitschlorung für alle von den Wasserversorgungsanlagen des Marktes Dinkelscherben versorgten Orte und Ortsteile angeordnet (Versorgungsbereich Dinkelscherben und Versorgungsbereich Oberschöneberg).

Bis zur Sicherstellung einer wirksamen Chlorkonzentration im gesamten Versorgungsnetz ist das Trinkwasser nur noch im abgekochten Zustand zu verwenden. Dies gilt auch für die Orte und Ortsteile, in denen bislang noch keine Abkochanordnung ausgesprochen wurde.

Bei den in Deutschland zugelassenen Chlorkonzentrationen besteht – entgegen der Darstellung der Marktgemeinde in den Medien – keine Gesundheitsgefährdung. In einer geringen Dosierung, wie sie am Ausgang der Wasserwerke oder im Rohrnetz erfolgt, ist Chlor für die Gesundheit vollkommen unbedenklich (Ausnahme: in seltensten Fällen eine Chlorallergie).

Der 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Dinkelscherben hat bereits vor Zustellung der Anordnung des Landratsamtes telefonisch mitgeteilt, dass er deren Rechtmäßigkeit in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren überprüfen lassen werde. Deshalb werde er die Anordnung, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, zunächst nicht umsetzen.
Das Staatliche Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgern der Marktgemeinde Dinkelscherben gleichwohl, Trinkwasser nur noch in abgekochtem Zustand zu verwenden.

Weitere Beiträge zu den Themen

Landkreis AugsburgSicherheitschlorungAbkochanordnungLandratsamt AugsburgStaatliches GesundheitsamtMarkt Dinkelscherben

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Landkreis AugsburgWasserFeuerwehrBRKaktuellHochwasserFlutkatastrophe 2024Landrat Martin SailerÜberschwemmungKatastrophenschutzAugsburgHQ100