Abkochanordnung und Anordnung einer Sicherheitschlorung für die zentralen Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Dinkelscherben

Aufgrund umfangreicher und teilweise gravierender hygienischer Mängel kann für die durch die Trinkwasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Dinkelscherben versorgten Bürger eine Gefährdung der Gesundheit durch den Gebrauch des Trinkwassers nicht sicher ausgeschlossen werden.

Weder die von der Marktgemeinde Dinkelscherben vorgelegte Stellungnahme, noch die auf Wunsch des Marktes durchgeführte Besprechung des beauftragten Laborleiters mit dem Staatlichen Gesundheitsamt, konnten die Besorgnis über eine mögliche Gesundheitsgefährdung ausräumen.

Um die bestehende Besorgnis auszuräumen und aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hat das Landratsamt Augsburg eine Sicherheitschlorung für alle von den Wasserversorgungsanlagen des Marktes Dinkelscherben versorgten Orte und Ortsteile angeordnet (Versorgungsbereich Dinkelscherben und Versorgungsbereich Oberschöneberg).

Bis zur Sicherstellung einer wirksamen Chlorkonzentration im gesamten Versorgungsnetz ist das Trinkwasser nur noch im abgekochten Zustand zu verwenden. Dies gilt auch für die Orte und Ortsteile, in denen bislang noch keine Abkochanordnung ausgesprochen wurde.

Bei den in Deutschland zugelassenen Chlorkonzentrationen besteht – entgegen der Darstellung der Marktgemeinde in den Medien – keine Gesundheitsgefährdung. In einer geringen Dosierung, wie sie am Ausgang der Wasserwerke oder im Rohrnetz erfolgt, ist Chlor für die Gesundheit vollkommen unbedenklich (Ausnahme: in seltensten Fällen eine Chlorallergie).

Der 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Dinkelscherben hat bereits vor Zustellung der Anordnung des Landratsamtes telefonisch mitgeteilt, dass er deren Rechtmäßigkeit in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren überprüfen lassen werde. Deshalb werde er die Anordnung, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, zunächst nicht umsetzen.
Das Staatliche Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgern der Marktgemeinde Dinkelscherben gleichwohl, Trinkwasser nur noch in abgekochtem Zustand zu verwenden.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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